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Ämter und Behörden von A bis Z

Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart

Die Generalstaatsanwaltschaft übt die Aufsicht über die Staatsanwaltschaften aus

und ist ihnen gegenüber somit leitungs

Die Generalstaatsanwaltschaft übt die Aufsicht über die Staatsanwaltschaften

aus und ist ihnen gegenüber somit leitungs- und weisungsbefugt. Sie

entscheidet über Beschwerden gegen staatsanwaltschaftliche Entscheidungen.


Sie wirkt durch Stellungnahmen und Antragstellung an den bei den Strafsenaten des

Oberlandesgerichts geführten Verfahren mit.


In diesen Verfahren ist insbesondere zu entscheiden über

  • Revisionen gegen Strafurteile der Amtsgerichte und Berufungsurteile der Landgerichte in

    Strafsachen,

  • Beschwerden gegen Beschlüsse der Strafkammern und Strafvollstreckungskammern der

    Landgerichte,

  • die Zulässigkeit der Fortdauer der Untersuchungshaft nach sechsmonatiger Dauer,

  • Anträge auf Erhebung der öffentlichen Klage nach Einstellung des Verfahrens durch die

    Staatsanwaltschaft und erfolgloser Durchführung des Beschwerdeverfahrens bei der

    Generalstaatsanwaltschaft,

  • Rechtsbeschwerden gegen Entscheidungen der Amtsgerichte in Ordnungswidrigkeitensachen

    und

  • die Zulässigkeit der Auslieferung an ausländische Staaten zur dortigen Strafverfolgung

    oder Strafvollstreckung und über die Zulässigkeit einer der Auslieferung vorangehenden

    Inhaftierung.

Die Generalstaatsanwaltschaft vertritt das Land Baden-Württemberg

gerichtlich und außergerichtlich, soweit zivilrechtliche Ansprüche zu

verfolgen sind, die ihre Grundlage im Verhalten der Justizbehörden oder ihrer

Bediensteten haben oder soweit solche Ansprüche gegen das Land erhoben werden. Hierzu

gehören beispielsweise auch Ansprüche aus Verkehrsunfällen mit Beteiligung von

Fahrzeugen der Justizbehörden.


Sie wirkt zudem in Angelegenheiten der internationalen Rechtshilfe in

strafrechtlichen Ermittlungsverfahren mit. Sie bereitet die Entscheidung über

die Auslieferung vor und führt die bewilligte Auslieferung durch. Im Hinblick auf die

zunehmend an Bedeutung gewinnende internationale Zusammenarbeit bei der

Strafverfolgung arbeiten die Generalstaatsanwaltschaften mit internationalen

Organisationen, insbesondere im Bereich der Europäischen Union zusammen.


In berufsrechtlichen Verfahren gegen Rechtsanwälte und Steuerberater ist

die Generalstaatsanwaltschaft Strafverfolgungsbehörde. Vor den

Berufsgerichten nimmt sie die Aufgaben der Staatsanwaltschaft wahr.


Hausanschrift
Olgastraße 2
70182 Stuttgart
Tel.: 0711/212-0
Fax: 0711/212-3383
http://www.generalstaatsanwaltschaft-stuttgart.de
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