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Ämter und Behörden von A bis Z

Verwaltungsgericht Sigmaringen

Die Verwaltungsgerichtsbarkeit wird durch unabhängige

Die Verwaltungsgerichtsbarkeit wird durch unabhängige, von den

Verwaltungsbehörden getrennte Gerichte ausgeübt. Die

Verwaltungsgerichtsbarkeit ist zuständig für die Entscheidungen über öffentlich-rechtliche

Streitigkeiten z.B. in Angelegenheiten des:

  • Bauplanungs- und Bauordnungsrechts

  • Abgabenrechts

  • Immissionsschutzrechts

  • Polizeirechts

  • Kommunalrechts

  • Sozialhilferechts

  • Hochschulrechts

  • Asyl- und Ausländerrechts

Als Prozessbeteiligte stehen sich überwiegend Bürger und das Land,

der Bund, Gemeinden oder andere Körperschaften des öffentlichen Rechts gegenüber.


Die Verwaltungsgerichte überprüfen in erster Instanz die Rechtmäßigkeit

des Handelns oder des Unterlassens der Behörden, nicht dessen Zweckmäßigkeit.


Die oberste Instanz in Fragen des baden-württembergischen Landesrechts

ist der Verwaltungsgerichtshof.


Die letzte und somit oberste Instanz der Verwaltungsgerichtsbarkeit ist

das Bundesverwaltungsgericht, das in Fragen des Bundesrechts entscheidet.


Während vor den Verwaltungsgerichten jeder Bürger selbst auftreten kann, muss er sich

beim Verwaltungsgerichtshof und Bundesverwaltungsgericht durch einen Rechtsanwalt oder

einen Rechtslehrer an einer deutschen Hochschule vertreten lassen.






Hausanschrift
Karlstraße 13
72488 Sigmaringen
Postanschrift
Karlstraße 13
72488 Sigmaringen
Tel.: 07571/1821-300
Fax: 07571/1821-333
http://www.vgsigmaringen.de
Öffnungszeiten


Sprechzeiten der Service-Einheiten:

Montag bis Donnerstag 9.00 - 11.30 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr
Freitag 9.00 - 12.00 Uhr

Sprechzeiten der Rechtsantragsstelle:

Montag bis Donnerstag 8.30 - 11.30 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr
Freitag 8.30 - 11.30 Uhr und 14.00 - 14.30 Uhr

Politik & Verwaltung

Um Ihnen Wege zu ersparen, arbeiten wir ständig am Ausbau unseres Bürgerservice. Sie finden deshalb eine großen Umfang von Informationen und Formulare zu unterschiedlichen Anliegen auf unserer Homepage. Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch gerne im Rathaus persönlich zur Verfügung.

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