Ämter und Behörden von A bis Z
Verwaltungsgericht Sigmaringen
Die Verwaltungsgerichtsbarkeit wird durch unabhängige
Die Verwaltungsgerichtsbarkeit wird durch unabhängige, von den
Verwaltungsbehörden getrennte Gerichte ausgeübt. Die
Verwaltungsgerichtsbarkeit ist zuständig für die Entscheidungen über öffentlich-rechtliche
Streitigkeiten z.B. in Angelegenheiten des:
Bauplanungs- und Bauordnungsrechts
Abgabenrechts
Immissionsschutzrechts
Polizeirechts
Kommunalrechts
Sozialhilferechts
Hochschulrechts
Asyl- und Ausländerrechts
Als Prozessbeteiligte stehen sich überwiegend Bürger und das Land,
der Bund, Gemeinden oder andere Körperschaften des öffentlichen Rechts gegenüber.
Die Verwaltungsgerichte überprüfen in erster Instanz die Rechtmäßigkeit
des Handelns oder des Unterlassens der Behörden, nicht dessen Zweckmäßigkeit.
Die oberste Instanz in Fragen des baden-württembergischen Landesrechts
ist der Verwaltungsgerichtshof.
Die letzte und somit oberste Instanz der Verwaltungsgerichtsbarkeit ist
das Bundesverwaltungsgericht, das in Fragen des Bundesrechts entscheidet.
Während vor den Verwaltungsgerichten jeder Bürger selbst auftreten kann, muss er sich
beim Verwaltungsgerichtshof und Bundesverwaltungsgericht durch einen Rechtsanwalt oder
einen Rechtslehrer an einer deutschen Hochschule vertreten lassen.
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Karlstraße 13
72488 Sigmaringen
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Karlstraße 13
72488 Sigmaringen
- Tel.: 07571/1821-300
- Fax: 07571/1821-333
Sprechzeiten der Service-Einheiten:
Montag bis Donnerstag 9.00 - 11.30 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr
Freitag 9.00 - 12.00 Uhr
Sprechzeiten der Rechtsantragsstelle:
Montag bis Donnerstag 8.30 - 11.30 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr
Freitag 8.30 - 11.30 Uhr und 14.00 - 14.30 Uhr