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Ämter und Behörden von A bis Z

Landgericht Hechingen

Die Landgerichte entscheiden in Zivil- und Strafsachen als Gerichte

der ordentlichen Gerichtsbarkeit.


Zivilsachen sind privatrechtliche Streitigkeiten, bei denen sich die Parteien

als Privatpersonen (Bürger, Unternehmer oder auch staatliche Träger als

Teilnehmer des Privatrechtsverkehrs) gegenüberstehen.


Die Zivilkammern einschließlich der Kammern für Handelssachen

sind vor allem zuständig für

  • erstinstanzliche Streitigkeiten mit einem Streitwert von über EUR 5000 und

  • Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen der Amtsgerichte, die im Bezirk des

    jeweiligen Landgerichtes liegen.

Die Strafkammern sind vor allem zuständig für

  • erstinstanzliche Strafverfahren wegen Straftaten von besonderer Schwere und

  • Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen der Amtsgerichte, die im Bezirk des

    jeweiligen Landgerichtes liegen.

Strafvollstreckungskammern entscheiden über

  • verschiedene Maßnahmen, die in Bezug auf die Vollstreckung von Freiheitsstrafen zu

    treffen sind.

Da das Grundgesetz die Unabhängigkeit der Rechtsprechung garantiert,

unterliegen die Richter keiner Rechts- oder Fachaufsicht. Entscheidungen

der Landgerichte können daher nur im Rahmen der von den Gesetzen vorgesehenen

Rechtsmittel vom Oberlandgericht oder vom Bundesgerichtshof auf ihre

Richtigkeit überprüft werden.

Hausanschrift
Heiligkreuzstraße 9
72379 Hechingen
Postanschrift

72375 Hechingen
Tel.: 07471/9440
Fax: 07471/944104
http://www.landgericht-hechingen.de
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Politik & Verwaltung

Um Ihnen Wege zu ersparen, arbeiten wir ständig am Ausbau unseres Bürgerservice. Sie finden deshalb eine großen Umfang von Informationen und Formulare zu unterschiedlichen Anliegen auf unserer Homepage. Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch gerne im Rathaus persönlich zur Verfügung.

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