Ämter und Behörden von A bis Z
Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart
Die Generalstaatsanwaltschaft übt die Aufsicht über die Staatsanwaltschaften aus
und ist ihnen gegenüber somit leitungs
Die Generalstaatsanwaltschaft übt die Aufsicht über die Staatsanwaltschaften
aus und ist ihnen gegenüber somit leitungs- und weisungsbefugt. Sie
entscheidet über Beschwerden gegen staatsanwaltschaftliche Entscheidungen.
Sie wirkt durch Stellungnahmen und Antragstellung an den bei den Strafsenaten des
Oberlandesgerichts geführten Verfahren mit.
In diesen Verfahren ist insbesondere zu entscheiden über
Revisionen gegen Strafurteile der Amtsgerichte und Berufungsurteile der Landgerichte in
Strafsachen,
Beschwerden gegen Beschlüsse der Strafkammern und Strafvollstreckungskammern der
Landgerichte,
die Zulässigkeit der Fortdauer der Untersuchungshaft nach sechsmonatiger Dauer,
Anträge auf Erhebung der öffentlichen Klage nach Einstellung des Verfahrens durch die
Staatsanwaltschaft und erfolgloser Durchführung des Beschwerdeverfahrens bei der
Generalstaatsanwaltschaft,
Rechtsbeschwerden gegen Entscheidungen der Amtsgerichte in Ordnungswidrigkeitensachen
und
die Zulässigkeit der Auslieferung an ausländische Staaten zur dortigen Strafverfolgung
oder Strafvollstreckung und über die Zulässigkeit einer der Auslieferung vorangehenden
Inhaftierung.
Die Generalstaatsanwaltschaft vertritt das Land Baden-Württemberg
gerichtlich und außergerichtlich, soweit zivilrechtliche Ansprüche zu
verfolgen sind, die ihre Grundlage im Verhalten der Justizbehörden oder ihrer
Bediensteten haben oder soweit solche Ansprüche gegen das Land erhoben werden. Hierzu
gehören beispielsweise auch Ansprüche aus Verkehrsunfällen mit Beteiligung von
Fahrzeugen der Justizbehörden.
Sie wirkt zudem in Angelegenheiten der internationalen Rechtshilfe in
strafrechtlichen Ermittlungsverfahren mit. Sie bereitet die Entscheidung über
die Auslieferung vor und führt die bewilligte Auslieferung durch. Im Hinblick auf die
zunehmend an Bedeutung gewinnende internationale Zusammenarbeit bei der
Strafverfolgung arbeiten die Generalstaatsanwaltschaften mit internationalen
Organisationen, insbesondere im Bereich der Europäischen Union zusammen.
In berufsrechtlichen Verfahren gegen Rechtsanwälte und Steuerberater ist
die Generalstaatsanwaltschaft Strafverfolgungsbehörde. Vor den
Berufsgerichten nimmt sie die Aufgaben der Staatsanwaltschaft wahr.
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70182 Stuttgart
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