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Ämter und Behörden von A bis Z

Oberlandesgericht Stuttgart

Oberstes Landesgericht in der Ordentlichen Gerichtsbarkeit für Württemberg

Die Oberlandesgerichte sind auf Landesebene die höchsten Gerichte der

ordentlichen Gerichtsbarkeit, also in Zivil- und Strafsachen.


Zivilsachen sind privatrechtliche Streitigkeiten, bei denen sich die Parteien als

Privatpersonen (Bürger, Unternehmer oder auch staatliche Träger als Teilnehmer

des Privatrechtsverkehrs) gegenüberstehen.


In Baden-Württemberg gibt es ein Oberlandesgericht in Karlsruhe und eines in

Stuttgart. Die Bezirke der Oberlandesgerichte sind untergliedert in

Landgerichtsbezirke und diese wiederum in Amtsgerichtsbezirke. Die Oberlandesgerichte

entscheiden in erster Linie über Rechtsmittel gegen Entscheidungen der unteren

Instanzen aus ihrem Bezirk.


Die Zuständigkeitsbereiche der Oberlandesgerichte sind in verschiedene Senate

gegliedert:

  • Die Zivilsenate entscheiden hauptsächlich über Berufungen und

    Beschwerden gegen Urteile und Beschlüsse der Landgerichte.

  • Die Familiensenate sind zuständig für Rechtsmittel gegen

    Entscheidungen der Amtsgerichte in Familien- und Kindschaftssachen.

  • Die Strafsenate entscheiden insbesondere über Revisionen gegen Urteile

    der Amtsgerichte und gegen Rechtsmittelentscheidungen der Landgerichte sowie über

    Beschwerden gegen Beschlüsse der Landgerichte und über Haftprüfungen.

  • Die Bußgeldsenate entscheiden über Rechtsbeschwerden gegen

    Entscheidungen der Amtsgerichte in Bußgeldsachen.

Eine besondere erstinstanzliche Zuständigkeit in Staatsschutzsachen,

beispielsweise bei Landesverrat oder Straftaten mit terroristischem Hintergrund, ist bei

einem Strafsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart für das ganze Land

konzentriert.


Da das Grundgesetz die Unabhängigkeit der Rechtsprechung garantiert,

unterliegen die Richter keiner Rechts- oder Fachaufsicht. Entscheidungen

der Oberlandesgerichte können daher nur im Rahmen der von den Gesetzen vorgesehenen

Rechtsmittel vom Bundesgerichtshof auf ihre Richtigkeit überprüft

werden.


Neben den Aufgaben der Rechtsprechung sind den Oberlandesgerichten auch Aufgaben

der Justizverwaltung übertragen, wie ein Teil der Personalverwaltung. Die

Verwaltungsabteilungen nehmen dadurch in der Justizverwaltung die Stellung einer

Mittelbehörde ein. Die Präsidenten der Oberlandesgerichte sind in

Baden-Württemberg zudem zuständig für die Anerkennung ausländischer

Entscheidungen in Ehesachen, beispielsweise bei einer Scheidung.

Hausanschrift
Olgastraße 2
70182 Stuttgart
Postanschrift
Posfach: 103653
70031 Stuttgart
Tel.: 0711/212-0
Fax: 0711/212-3024
http://www.olg-stuttgart.de
Kontakt aufnehmen
Öffnungszeiten

Das Oberlandesgericht ist von Montag bis Freitag von 7:30 Uhr bis 16:30 Uhr geöffnet (ggf. bis Sitzungsende).

Wir haben gleitende Arbeitszeit:
Kontaktzeiten - bitte auch bei Anrufen beachten - :
Mo. - Do.: 9.00 - 15.30 Uhr, Fr.: 9.00 - 12.00 Uhr.

Politik & Verwaltung

Um Ihnen Wege zu ersparen, arbeiten wir ständig am Ausbau unseres Bürgerservice. Sie finden deshalb eine großen Umfang von Informationen und Formulare zu unterschiedlichen Anliegen auf unserer Homepage. Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch gerne im Rathaus persönlich zur Verfügung.

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