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Verfahren von A bis Z

Abgeschlossenheitsbescheinigung zur Aufteilung eines Gebäudes beantragen

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist eine der Voraussetzungen, um ein Grundstück und das darauf stehende Gebäude in Wohnungseigentum aufteilen zu können.

Mit der Abgeschlossenheitsbescheinigung bescheinigt die zuständige Stelle, welche Räume einer Wohnung, abgetrennte Keller oder Garagen in sich geschlossene Einheiten des Wohnhauses bilden und damit sondereigentumgsfähig sind.

Sie benötigen eine Abgeschlossenheitsbescheinigung, wenn Sie vorhaben,

  • eine Wohnung oder mehrere Wohnungen Ihres Mehrfamilienhauses einzeln zu verkaufen oder

  • eine Wohnung Ihres Mehrfamilienhauses auf Ihr Kind zu übertragen.

Ablauf

Lassen Sie einen Aufteilungsplan von einem Architekten anfertigen.

Legen Sie den Plan der zuständigen Stelle vor und beantragen Sie gleichzeitig eine Abgeschlossenheitsbescheinigung.

Fristen

keine

Kosten

Abhängig vom Einzelfall. Erkundigen Sie sich bei der Antragstellung.

Voraussetzungen

keine

Zuständigkeit

die untere Baurechtsbehörde

Untere Baurechtsbehörde ist

  • die Gemeinde- oder Stadtverwaltung oder

  • das Landratsamt,

in deren Zuständigkeitsbereich das Wohnhaus liegt.

Erforderliche Unterlagen

  • Lageplan

  • Bauzeichnung (Grundrisse, Ansichten, Schnitte) in zweifacher Ausfertigung im Maßstab 1 : 100

    Sie muss bei bestehenden Gebäuden eine Baubestandszeichnung sein. Alle zu einer Wohnung gehörenden Einzelräume müssen in den Grundrissen mit der jeweils gleichen Nummer gekennzeichnet sein.

Politik & Verwaltung

Um Ihnen Wege zu ersparen, arbeiten wir ständig am Ausbau unseres Bürgerservice. Sie finden deshalb eine großen Umfang von Informationen und Formulare zu unterschiedlichen Anliegen auf unserer Homepage. Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch gerne im Rathaus persönlich zur Verfügung.

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