Verfahren von A bis Z
Fahreignungsregister - Auskunft beantragen
Im Fahreignungsregister werden gespeichert, sofern rechtskräftig:
Ordnungswidrigkeiten mit einem Bußgeld ab EUR 60,00 oder mit Fahrverbot
Straftaten mit Bezug zum Straßenverkehr
Fahrverbote
Fahrerlaubnisentziehungen
Maßnahmen nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem.
von:
Fahrerlaubnisbehörden, die die Fahrerlaubnis versagen, entziehen oder neu erteilen (einschließlich sonstiger Maßnahmen nach dem Punktesystem)
Bußgeldbehörden, die eine verkehrssicherheitsrelevante Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße ab EUR 60,00 Euro oder einem Fahrverbot ahnden
Gerichten, die eine Straftat im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr ggf. mit Fahrverbot oder Fahrerlaubnisentziehung ahnden.
Verwarnungsgelder bis EUR 55 werden nicht gespeichert.
Die eingetragenen Verstöße werden nach Art und Schwere mit 1-3 Punkten bewertet und nach bestimmten Fristen wieder gelöscht. Der Punktestand dient als Grundlage für Maßnahmen nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem (Ermahnung, Verwarnung, Fahrerlaubnisentziehung).
Ablauf
Online:
Gehen Sie auf das Online-Portal des Kraftfahrt-Bundesamtes und folgen Sie den Anweisungen
halten Sie Ihren Personalausweis (mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion), ein Kartenlesegerät und die AusweisApp bereit
Sie erhalten die Auskunft dann in den meisten Fällen online angezeigt und können sie als PDF-Dokument speichern und ausdrucken.
Per Post:
Sie können den Vordruck herunterladen, ausdrucken und ausfüllen
Dann müssen Sie Ihre Unterschrift auf dem Antrag amtlich beglaubigen lassen oder
dem Antrag eine Kopie der Vorder- und Rückseite Ihres Personalausweises oder Reisepasses beifügen.
Senden Sie den (ausgefüllten) Antrag und die erforderlichen Unterlagen ans Kraftfahrt-Bundesamt
Sie erhalten die Auskunft dann per Post
vor Ort im KBA:
Halten Sie Ihren Personalausweis oder Ihren Reisepass bereit. Sie erhalten die schriftliche Auskunft dann direkt vor Ort
Fristen
keine
Kosten
keine
Rechtsgrundlage
Voraussetzungen
keine
Zuständigkeit
das Kraftfahrt-Bundesamt
Erforderliche Unterlagen
Online: neuer Personalausweis oder Aufenthaltstitel (jeweils mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion), ein Kartenlesegerät und eine AusweisApp
Antrag per Post: Kopie Ihres Personalausweises (Vorder- und Rückseite) oder Reisepasses (alternativ: amtlich beglaubigte Unterschrift)
vor Ort: Ihren Personalausweis oder Reisepass