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Verfahren von A bis Z

Berufliches Gymnasium (dreijährige Aufbauform) - Aufnahme beantragen

Das Berufliche Gymnasium der dreijährigen Aufbauform ist eine Vollzeitschule, die auf einem mittleren Bildungsabschluss aufbaut. Sie umfasst drei Schuljahre und führt zur allgemeinen, bundesweit anerkannten Hochschulreife.

Das Angebot in Baden-Württemberg umfasst verschiedene Richtungen (je nach Angebot vor Ort):

  • agrarwissenschaftlich

  • biotechnologisch

  • ernährungswissenschaftlich

  • sozial- und gesundheitswissenschaftlich (mit den Schwerpunkten Gesundheit und Soziales)

  • technisch (mit den Schwerpunkten Mechatronik, Gestaltungs- und Medientechnik, Informationstechnik, Technik und Management, Umwelttechnik)

  • wirtschaftswissenschaftlich (mit den Schwerpunkten Wirtschaft, Internationale Wirtschaft und Finanzmanagement)

Ablauf

Das Bewerbungsverfahren an öffentlichen beruflichen Schulen läuft online über das Portal BewO (https://bewo.kultus-bw.de/BewO). Sie müssen den von BewO erstellten Aufnahmeantrag ausdrucken

Erfüllen an einer Schule mehr Bewerberinnen und Bewerber die Aufnahmevoraussetzungen als es Plätze gibt, findet ein Auswahlverfahren statt.

Fristen

Anmeldungen sind bis zum 1. März für das kommende Schuljahr möglich.

Kosten

keine

Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Aufnahme in die Eingangsklasse:

  • Notendurchschnitt von mindestens 3,0 bei

    • Realschulabschluss

    • oder dem am Ende der Klasse 10 der Hauptschule (Werkrealschule) erworbenen, dem Realschulabschluss gleichwertigen Bildungsstand

    • oder der FachschulreifeDieser Notendurchschnitt setzt sich aus folgenden Fächern zusammen, in dem Sie mindestens die Note ausreichend erreicht haben müssen:

      • Deutsch

      • Mathematik sowie

      • die erste Pflichtfremdsprache (Englisch oder Französisch), die Sie am aufnehmenden Beruflichen Gymnasium weiterführen

  • oder Versetzungszeugnis in die Klasse 10 oder in die Jahrgangsstufe 11 eines Gymnasiums des achtjährigen Bildungsgangs

  • oder Versetzungszeugnis in die Klasse 11 des Gymnasiums des neunjährigen Bildungsgangs

  • oder das Versetzungszeugnis einer Gemeinschaftsschule am Ende der Klasse 10 in eine gymnasiale Oberstufe.

Zusätzlich dürfen Sie bei Schuljahresbeginn noch nicht 19, bei abgeschlossener Berufsausbildung noch nicht 22 Jahre alt sein. Die Schulleitung kann beim Vorliegen von besonderen Umständen davon Ausnahmen machen.

Zuständigkeit

das in der Bewerbung gewählte Berufliche Gymnasium (Priorität 1)

Erforderliche Unterlagen

  • Aufnahmeantrag (Ausdruck am Ende des Online-Bewerbungsprozesses Bewo)

  • Im Portal BewO enthaltene Erklärung, ob und gegebenenfalls an welchem anderen Gymnasium / Berufskolleg Sie bereits an einem Aufnahmeverfahren teilgenommen haben.

  • Lebenslauf in tabellarischer Form mit Angaben über den bisherigen Bildungsweg

  • Beglaubigte Abschrift des Zeugnisses, das die Voraussetzung für die Aufnahme nachweist

    Liegt das Zeugnis zum Anmeldetermin noch nicht vor:

    • beglaubigte Abschrift des letzten Schulzeugnisses

      Die Abschrift des notwendigen Zeugnisses müssen Sie unverzüglich nachreichen.

Politik & Verwaltung

Um Ihnen Wege zu ersparen, arbeiten wir ständig am Ausbau unseres Bürgerservice. Sie finden deshalb eine großen Umfang von Informationen und Formulare zu unterschiedlichen Anliegen auf unserer Homepage. Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch gerne im Rathaus persönlich zur Verfügung.

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