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Verfahren von A bis Z

Sonderschule - Kind für Aufnahme anmelden

Ist Ihr Kind schulpflichtig und hat einen Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot, kann es eine Sonderschule besuchen. Sonderschulen fördern Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen und sonderpädagogischem Förderbedarf.

Besucht Ihr Kind bereits die Grundschule, kann es in eine Sonderschule umgeschult werden. Ausführliche Informationen über die "Umschulung von der allgemeinen Schule in die Sonderschule" erhalten Sie in der Verfahrensbeschreibung.

Ablauf

In den meisten Fällen melden Sie Ihr schulpflichtiges Kind zuerst bei der für Sie zuständigen Grundschule an. Sie können Ihr Kind aber auch direkt bei einer Sonderschule anmelden.

Hinweis: Die Sonderschule teilt dies der zuständigen Grundschule mit. Das gilt auch bei Sonderschulen in freier Trägerschaft.

Die Schulleitung der Grundschule oder der Sonderschule informiert Sie bei der Anmeldung über das Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs. Dieses wird durch das Staatliche Schulamt durchgeführt. Sie oder die Schulleitung müssen einen entsprechenden Antrag stellen.

Hinweis: Stellt die Schulleitung den Antrag auf Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs, fügt sie einen pädagogischen Bericht bei.

Das Staatliche Schulamt informiert Sie über die möglichen Fördermaßnahmen und stimmt diese mit Ihnen ab.

Fristen

Die Anmeldetermine der jeweiligen Grundschule oder Sonderschule werden in der örtlichen Presse oder direkt an der Schule bekannt gegeben.

Kosten

keine

Voraussetzungen

Voraussetzungen sind:

  • Schulpflicht

  • Behinderung oder sonderpädagogischer Förderbedarf

Zuständigkeit

die zuständige Grundschule oder Sonderschule

Erforderliche Unterlagen

Die zuständige Stelle kann Unterlagen verlangen, z.B. eine ärztliche Bescheinigung des Landratsamtes oder der Stadtverwaltung des Stadtkreises über die Schulfähigkeit.

Politik & Verwaltung

Um Ihnen Wege zu ersparen, arbeiten wir ständig am Ausbau unseres Bürgerservice. Sie finden deshalb eine großen Umfang von Informationen und Formulare zu unterschiedlichen Anliegen auf unserer Homepage. Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch gerne im Rathaus persönlich zur Verfügung.

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