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Verfahren von A bis Z

Sonderpädagogischer Förderbedarf - Umschulung von der allgemeinen Schule in die Sonderschule einleiten

Schülerinnen und Schüler mit Beeinträchtigungen können von der allgemeinen Schule in eine Sonderschule umgeschult werden.

Ablauf

Die Schulleitung der jeweiligen Schule leitet mit Zustimmung der Eltern die Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs ein. Die Eltern können dies auch selbst bei der Schulleitung beantragen.

Üblicherweise klärt eine Sonderschullehrkraft den sonderpädagogischen Förderbedarf. Um die körperliche Entwicklung und den Gesundheitszustand des Kindes festzustellen, kann der öffentliche Gesundheitsdienst eine Untersuchung durchführen.

Liegen die Gutachten vor, erhalten die Eltern einen Fördervorschlag und eine schriftliche Benachrichtigung über das weitere Vorgehen.

Fristen

keine

Kosten

keine

Voraussetzungen

Voraussetzung ist:

Auch durch allgemeine oder integrierte Fördermaßnahmen ist eine ausreichende Förderung des Kindes in seiner Schulart nicht möglich.

Zuständigkeit

das für die besuchte Schule zuständige Staatliche Schulamt (als untere Schulaufsichtsbehörde)

Erforderliche Unterlagen

keine

Politik & Verwaltung

Um Ihnen Wege zu ersparen, arbeiten wir ständig am Ausbau unseres Bürgerservice. Sie finden deshalb eine großen Umfang von Informationen und Formulare zu unterschiedlichen Anliegen auf unserer Homepage. Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch gerne im Rathaus persönlich zur Verfügung.

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