Verfahren von A bis Z
Studienplatz - einschreiben (Immatrikulation)
In den meisten Fällen erhalten Sie zusammen mit dem Zulassungsbescheid die Einschreibungsunterlagen.
Sie müssen sich nun an der Hochschule einschreiben und schriftlich erklären, dass Sie den Studienplatz annehmen.
Die Frist für die Einschreibung finden Sie auf dem Zulassungsbescheid.
Keine
Ablauf
Das Verfahren findet entweder persönlich oder online statt. Wenn Sie sich persönlich vor Ort einschreiben müssen, können Sie sich auch von einer bevollmächtigten Person vertreten lassen. An vielen Hochschulen ist allerdings auch eine Online-Einschreibung vorgesehen.
Nach der Einschreibung sind Sie als Student oder Studentin der jeweiligen Hochschule eingetragen. Zur Bestätigung erhalten Sie einen Studentenausweis oder eine Chipkarte und Immatrikulationsbescheinigungen für das laufende Semester.
Sie können nun Ihre Fächer belegen, sofern die Hochschule nichts anderes vorschreibt.
Hinweis: Zu jedem neuen Semester müssen Sie sich erneut online zurückmelden.
Fristen
Die Einschreibefristen entnehmen Sie dem Zulassungsbescheid.
Kosten
Sozialbeitrag oder Semesterbeitrag und Verwaltungskostenbeitrag: unterschiedlich von Hochschule zu Hochschule, insgesamt zwischen EUR 120,00 und EUR 180,00
Rechtsgrundlage
Voraussetzungen
Sie haben den Zulassungsbescheid für einen Studienplatz erhalten.
Zuständigkeit
die jeweilige Hochschule
Erforderliche Unterlagen
Erkundigen Sie sich rechtzeitig bei Ihrer Hochschule, welche Unterlagen Sie zur Einschreibung mitbringen müssen. Für die erstmalige Einschreibung benötigen Sie in den meisten Fällen:
Zulassungsbescheid
ausgefüllte Erklärung, dass Sie den Studienplatz annehmen
Original oder beglaubigte Kopie der Hochschulzugangsberechtigung
gültiger Personalausweis oder Reisepass
Nachweis über die Teilnahme an einem Studienorientierungsverfahren (z. B. Orientierungstest im Portal "was-studiere-ich.de")
wenn Sie sich in einem Dienst-, Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis befinden: Nachweis der Studierfähigkeit (z.B. Dienstzeitbescheinigung, Auflösungsvertrag)
für ein Studium an der Dualen Hochschule: Ausbildungsvertrag mit einer von der jeweiligen Studienakademie zugelassenen Ausbildungsstätte
falls Sie bereits an einer anderen Hochschule eingeschrieben waren: Studienbuch mit Exmatrikulationsvermerk
Nachweis der studentischen Krankenversicherung und Pflegeversicherung
Quittungen über die Einzahlung folgender Beiträge (falls Sie diese nicht vor Ort bezahlen können):
Verwaltungskostenbeitrag
Studiengebühren, wenn es sich um einen gebührenpflichtigen Studiengang handelt (z.B. Weiterbildungsmaster)
Studentenwerksbeitrag
Nähere Informationen zum Studentenwerksbeitrag erhalten Sie unter "Studienfinanzierung".
zwei Passbilder im Format 45 x 35 mm
bei Vertretung:
schriftliche Vollmacht
Lichtbildausweis der bevollmächtigten Person
bei ausländischer Staatsangehörigkeit (ausgenommen Bildungsinländerinnen und -inländer): zusätzlich
Nachweis deutscher Sprachkenntnisse
Aufenthaltsgenehmigung (Visum, Aufenthaltsbewilligung Aufenthaltserlaubnis-EU für Studierende)