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Verfahren von A bis Z

Stiftungen - Änderungen dem Finanzamt mitteilen

Stiftungen sind dazu verpflichtet, Umstände anzeigen, die für ihre steuerliche Erfassung von Bedeutung sind.

Spätere, für die Steuervergünstigung wesentliche Satzungsänderungen müssen Sie dem Finanzamt mitteilen. Besprechen Sie geplante Änderungen am besten vor Beschlussfassung mit dem Finanzamt.

Hinweis: Für die steuerliche Erfassung bedeutsame Umstände müssen Sie auch bei der Gemeinde, in der die Stiftung ihren Sitz hat, anzeigen.

Ablauf

Schicken Sie die Unterlagen mit der Post.

Fristen

innerhalb eines Monats

Kosten

keine

Voraussetzungen

  • Änderungen in der Zusammensetzung des Vorstands

  • Änderung von Sitz oder Ort Ihrer Geschäftsleitung

  • Erwerb oder Verlust der Rechtsfähigkeit

  • Auflösung oder Aufhebung der Stiftung

  • Änderungen anderer für die Besteuerung bedeutsamer Umstände

Zuständigkeit

das Finanzamt, in dessen Bezirk die Stiftung ihren Sitz hat

Erforderliche Unterlagen

Kopien

  • des Änderungsbeschlusses

  • der Satzungsänderung

  • des Stiftungsgeschäftes

Lebenslagen dieses Verfahrens
Zuständige Verwaltungsstellen

Politik & Verwaltung

Um Ihnen Wege zu ersparen, arbeiten wir ständig am Ausbau unseres Bürgerservice. Sie finden deshalb eine großen Umfang von Informationen und Formulare zu unterschiedlichen Anliegen auf unserer Homepage. Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch gerne im Rathaus persönlich zur Verfügung.

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