Verfahren von A bis Z
Trinkwasser - Verunreinigungen melden
Wasserversorgungsunternehmen sind dafür verantwortlich, den Verbraucherinnen und Verbrauchern einwandfreies Trinkwasser zu liefern oder bereit zu stellen.
Es dürfen keine Krankheitserreger oder Schadstoffe in gefährlichen Mengen im Trinkwasser enthalten sein.
Hinweis: Das Trinkwasser kann auch innerhalb der Gebäudewasserversorgungsanlage verunreinigt werden. Hier sind für die Einhaltung der Qualitätsanforderungen an Trinkwasser die Hausbesitzer beziehungsweise Vermieter verantwortlich.
Das gilt auch für eine eventuell notwendige Sanierung der Rohrleitungen.
Veränderungen des Geschmacks, des Geruchs oder der Farbe des Wassers können Hinweise auf Verunreinigungen sein.
Wenn Sie den Eindruck haben, Ihr Trinkwasser könnte verunreinigt sein, sollten Sie das melden.
Das Wasserversorgungsunternehmen bzw. der Betreiber der Gebäudewasserversorgungsanlage müssen dem Problem nachgehen, beispielsweise auch durch eigene Untersuchungen.
Bei begründeten Beschwerden kann auch das örtliche Gesundheitsamt eine amtliche Trinkwasseruntersuchung durchführen lassen.
Wasser aus der Leitung hat in Deutschland Trinkwasserqualität. Sie können es ohne Bedenken trinken. Beachten Sie dabei, dass das Wasser zuvor nicht mehr als etwa 4 Stunden in der Leitung „gestanden“ hatte. Vor allem morgens sollte man das Wasser etwas laufen lassen, bis es konstant kühl aus der Leitung kommt. Außerdem sollten Sie vorsorglich nur Kaltwasser trinken bzw. für die Zubereitung von Lebensmitteln verwenden und das Wasser bei Bedarf erhitzen, z. B. mithilfe eines Wasserkochers. Bestimmte Stoffe, die aus dem Leitungsmaterial in das Wasser übergehen, finden sich vor allem im Warmwasser, nicht aber nennenswert im Kaltwasser.
Ablauf
Wenden Sie sich mit Ihrem Verdacht per Kontaktformular oder E-Mail, schriftlich oder telefonisch an eine der folgenden Stellen:
das Wasserversorgungsunternehmen
den Betreiber der Gebäudewasserversorgungsanlage (z.B. Hausbesitzer, Vermieter) oder
das für Ihren Wohnort zuständige Gesundheitsamt
Zuständiges Gesundheitsamt ist entwederdas Landratsamt oder,
wenn Sie in den Stadtkreisen Stuttgart, Mannheim oder Heilbronn wohnen: die jeweilige Stadtverwaltung, oder
wenn Sie in den übrigen Stadtkreisen wohnen: das Landratsamt des umliegenden Landkreises.
Sie sollten vor allem folgende Eigenschaften des Wassers genau beschreiben:
Farbe
Geschmack
Geruch
allgemeine Beschaffenheit (z.B. Schaumbildung)
Diese Angaben können für die Fachleute Hinweise auf die Art der Verunreinigungen sein.
Mitarbeitende des Wasserversorgungsunternehmens oder des Gesundheitsamtes oder von diesen beauftragte Laboratorien können bei Verdacht auf eine Verunreinigung in Ihren Haushalt oder Ihren Betrieb kommen und eine Trinkwasserprobe entnehmen.
Diese wird in einem Labor analysiert, um die Ursache für Verunreinigungen (z.B. Hilfsstoffe bei der Trinkwasseraufbereitung, Ablagerungen in Rohren) zu finden.
Fristen
keine
Kosten
für amtliche Trinkwasseruntersuchungen aufgrund einer Verbraucherbeschwerde: keine
Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Gesundheitsamt.
Rechtsgrundlage
Voraussetzungen
Sie stellen Verunreinigungen oder ungewöhnliche Veränderungen an Ihrem Trinkwasser fest.
Zuständigkeit
das örtliche Wasserversorgungsunternehmen oder
der Betreiber der Gebäudewasserversorgungsanlage (z.B. Hausbesitzer, Vermieter bzw. Wohnungseigentümergemeinschaft) oder
das örtlich zuständige Gesundheitsamt
Zuständiges Gesundheitsamt ist
das Landratsamt,
wenn Sie in den Stadtkreisen Stuttgart, Mannheim oder Heilbronn wohnen: die jeweilige Stadtverwaltung,
wenn Sie in den übrigen Stadtkreisen wohnen: das Landratsamt des umliegenden Landkreises
Erforderliche Unterlagen
keine