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Verfahren von A bis Z

Grenzbescheinigung für ein Grundstück beantragen

Die Grenzbescheinigung, auch "Grenzattest" genannt, ist eine Bescheinigung der Vermessungsbehörde (Katasteramt). Sie weist nach, dass

  • ein Gebäude innerhalb der Grenzen eines Baugrundstücks liegt oder

  • ein Überbau auf ein angrenzendes Grundstück vorliegt.

Meistens fordern Banken oder andere Kreditgeber Grenzbescheinigungen für Gebäude, für die sie Baukredite gewähren.

Ablauf

Die Grenzbescheinigung können Sie beantragen bei

  • öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren oder Vermessungsingenieurinnen oder

  • der zuständigen Vermessungsbehörde.

Sie können den Antrag formlos stellen:

  • schriftlich,

  • telefonisch oder

  • per E-Mail stellen

Sie müssen das Flurstück angeben mit Straße, Hausnummer oder Gemarkung, Flur, Flurstücksnummer. Manche Behörden bieten ein eigenes Formular an.

Tipp: Sie können die Grenzbescheinigung auch gleichzeitig mit der Gebäudeeinmessung beantragen.

Die zuständige Stelle kann eine Ortsbesichtigung vornehmen, bevor sie die Grenzbescheinigung ausstellt.

Fristen

keine

Kosten

abhängig vom jeweiligen Arbeitsaufwand

Voraussetzungen

  • Eintrag des Gebäudes im Liegenschaftskataster
    Haben Sie den Grundriss des Gebäudes seit der letzten Vermessung ("Gebäudeaufnahme") geändert, brauchen Sie eine erneute Einmessung.

  • Sie sind antragsberechtigt. Antragsberechtigte sind:

    • Eigentümer und Eigentümerinnen

    • Erbbauberechtigte

    • für Grundbuchsachen zuständige Amtsgerichte

    • Banken

    • andere Personen, wenn sie ein berechtigtes Interesse nachweisen.

Zuständigkeit

  • Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure oder Vermessungsingenieurinnen oder

  • die untere Vermessungsbehörde

Untere Vermessungsbehörde ist je nach Ort, in dem sich das Grundstück befindet, die Stadtverwaltung oder das Landratsamt.

Erforderliche Unterlagen

keine

Politik & Verwaltung

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