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Verfahren von A bis Z

Baulastenverzeichnis - Einsicht nehmen

Wollen Sie ein Grundstück erwerben, sollten Sie nicht nur das Grundbuch, sondern auch das Baulastenverzeichnis einsehen.

Dort finden Sie öffentlich-rechtliche Baulasten eines Grundstücks, nicht im Grundbuch.

Beispiele für öffentlich-rechtliche Baulasten sind:

  • Über Ihr Grundstück führt die Zufahrt zu einer öffentlichen Straße.

  • Sie haben die Abstandsfläche des Nachbargrundstücks übernommen. Daher müssen Sie bei einer Bebauung den doppelten Abstand zur Grundstücksgrenze einhalten.

Hinweis: Im Grundbuch sind Grunddienstbarkeiten eingetragen. Diese sind privatrechtliche Verpflichtungen.

Beispiel: Sie gestatten Ihrem Grundstücksnachbarn, sein Abwasser über Ihr Grundstück zu leiten.

keine

Ablauf

Die Einsicht müssen Sie formlos beantragen.

Hinweis: Wenn Ihnen Einsicht gestattet wurde, können Sie auch Kopien oder Auszüge anfordern.

Fristen

keine

Kosten

Ob für die Einsichtnahme Kosten anfallen, richtet sich nach der örtlichen Satzung der Gemeinde.

Voraussetzungen

Sie müssen ein berechtigtes Interesse nachweisen.

Ein berechtigtes Interesse haben Sie beispielsweise als

  • Grundstückseigentümerin und Grundstückseigentümer

  • Person, die das Grundstück kaufen möchte.

Zuständigkeit

die Gemeinde-/Stadtverwaltung, in der sich das Grundstück befindet

Erforderliche Unterlagen

Erkunden Sie sich bei der zuständigen Stelle.

Lebenslagen dieses Verfahrens
Zuständige Verwaltungsstellen

Politik & Verwaltung

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