Verfahren von A bis Z
Bildungsprämien - Anerkennung als Beratungsstelle beantragen
Als Anbieter von Weiterbildungsmaßnahmen können Sie sich als Beratungsstelle anerkennen lassen.
Die Anerkennung benötigen Sie, wenn Sie
Interessierte über geeignete Weiterbildungsmaßnahmen informieren und
Prämiengutscheine ausstellen.
Für Ihre Beratungstätigkeit können Sie einen Zuschuss erhalten.
Hinweis: Wenn Ihre Beratungsstelle bereits aus anderen öffentlichen Mitteln Fördergelder erhält, ist das für die Anerkennung hilfreich. Sie können allerdings keine weiteren Zuwendungen für die Prämiengutscheinberatung erhalten.
Ablauf
Die Anerkennung müssen Sie bei der zuständigen Stelle online beantragen. Diese prüft die Voraussetzungen und leitet Ihren Antrag an das Bundesministerium für Bildung und Forschung weiter.
Das Bundesministerium wählt in Absprache mit den jeweiligen Bundesländern nach einem festgelegten Verteilerschlüssel geeignete Beratungsstellen aus.
Fristen
Sie können die Anerkennung jederzeit beantragen.
Kosten
keine
Rechtsgrundlage
Voraussetzungen
Nachweis, dass die Beratungsstelle
eine juristische Person des öffentlichen oder privaten Rechts ist und ihren Sitz in Deutschland hat,
für die Weiterbildungsberatung geeignet und qualifiziert ist, insbesondere die Qualitätsanforderungen gemäß den rechtlichen Richtlinien einhält,
über entsprechende Räume und Ausstattung verfügt und
für alle interessierten Personen gut erreichbar ist.
Nachweis, dass das Beratungspersonal
unabhängig und neutral über die unterschiedlichen Weiterbildungsmöglichkeiten und -anbieter berät,
die dafür vorgesehene Verwaltungssoftware nutzt und
an der "Schulung zur Umsetzung der Bildungsprämie" teilgenommen hat.
Zuständigkeit
Programmstelle Bildungsprämie im Bundesinstitut für Berufsbildung im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
Erforderliche Unterlagen
Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle.