Verfahren von A bis Z
Altersrente - Rente bei vorzeitigem Eintritt in den Ruhestand beantragen
Möchten Sie vor Erreichen der Regelaltersgrenze in den Ruhestand gehen, müssen Sie Ihre Altersrente beim zuständigen Rentenversicherungsträger beantragen. Beachten Sie, dass Sie mit Abzügen bei der Rentenauszahlung rechnen müssen.
Der Abzug beträgt vor Erreichen der Regelaltersgrenze 0,3 Prozent je Monat und 3,6 Prozent je Jahr. Dieser bleibt auch bestehen, wenn Sie die Regelaltersgrenze erreicht haben.
Hinweis:
Auch nach dem Renteneintritt müssen Sie der Rentenversicherung jede Adress- oder Namensänderung sowie die Änderung des Familienstandes bekannt geben.
Ab 55 Jahren erhalten Sie automatisch alle drei Jahre eine Rentenauskunft, die Sie über die Höhe Ihrer bisher erworbenen Rentenansprüche informiert.
Der Monatsbetrag der Rente wird nach einem festgelegten Verfahren errechnet aus
den im Laufe Ihres Erwerbslebens gezahlten Beiträgen und
gegebenenfalls weiteren relevanten Versicherungszeiten (z. B. Kindererziehungszeiten).
Ablauf
Lassen Sie sich bei dem für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger beraten.
Im Beratungsgespräch können Sie klären,
ob es in Ihrem Fall möglich ist, eine vorzeitige Altersrente zu beantragen und
mit welchen Abschlägen Sie rechnen müssen.
Dabei können Sie sich beispielsweise ausrechnen lassen, wie hoch Ihre monatliche Rente sein wird. Außerdem nennt Ihnen Ihr Berater oder Ihre Beraterin die Höhe Beitrags, den Sie zusätzlich leisten können, um die Rentenminderung auszugleichen.
Sie können auch schriftlich eine besondere Rentenauskunft mit den gleichen Angaben beantragen.
Sie können dann entscheiden, ob Sie die vorzeitige Rente mit Abschlägen in Anspruch nehmen. In einem solchen Fall müssen Sie die Rente schriftlich beantragen oder Ihren Antrag bei den zuständigen Stellen aufnehmen lassen.
Die Formulare liegen bei den zuständigen Stellen für Sie bereit. Sie können den Antrag auch online stellen.
Den vollständig ausgefüllten Rentenantrag senden Sie direkt an Ihren Rentenversicherungsträger.
Nach Bewilligung Ihres Antrags überweist der Renten Service der Deutschen Post AG Ihre Rente monatlich auf Ihr Konto. Meistens wird ein Eigenanteil zur Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen.
Sie können Ihre Rente auch auf das Konto einer anderen Person überweisen lassen. Diese Person muss im Rentenantrag der Überweisung zustimmen.
Die Rente wird am letzten Arbeitstag der Bank eines jeden Monats ausgezahlt.
Fristen
Für die Zahlung der errechneten Ausgleichsbeiträge: innerhalb von drei Monaten nach Erhalt der besonderen Rentenauskunft
Nach Ablauf der drei Monate müssen Sie sich eine neue besondere Rentenauskunft erstellen lassen.
Hinweis: Ausgleichsbeiträge können Sie auch noch einzahlen, wenn Sie bereits eine vorzeitige Altersrente mit Abschlägen beziehen.
Kosten
keine
Voraussetzungen
Voraussetzungen sind:
Alter: je nach Geburtsjahr und Geschlecht unterschiedlich
Ein vorzeitiger Renteneintritt ist bei folgenden Renten möglich:
Altersrente für langjährig Versicherte
Altersrente für besonders langjährig Versicherte
Altersrente für schwerbehinderte Menschen
Altersrente für Frauen
Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit
Erfüllung einer von der Rentenart abhängigen Wartezeit
Erfüllung der besonderen Voraussetzungen bei der jeweiligen Rentenart
Ihr Rentenversicherungskonto ist vollständig.
Zuständigkeit
die Gemeinde- oder Stadtverwaltung oder das Versicherungsamt Ihres Wohnsitzes
die Dienststellen der Deutschen Rentenversicherung (DRV) oder
für die DRV ehrenamtlich tätige Versichertenberaterinnen oder Versichertenberater
Erforderliche Unterlagen
ausgefüllter Rentenantrag
Personalausweis
Nachweise, die im Versicherungsverlauf nicht erfasst sind, beispielsweise:
Geburtsurkunde/Eheurkunde
Aufrechnungsbescheinigungen
Nachweise über Ausbildungszeiten
Nachweise über Arbeitslosigkeit
Nachweise über Krankheitszeiten