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Verfahren von A bis Z

Hundehaltung - Namensänderung mitteilen

Wenn Sie einen Hund halten und sich Ihr Name ändert, müssen Sie Ihren neuen Namen der zuständigen Behörde mitteilen.

Anlässe für eine Namensänderung können beispielsweise sein:

  • Heirat

  • Scheidung

  • Aufhebung einer Lebenspartnerschaft

keine

Ablauf

Sie können die Namensänderung formlos mitteilen.

Je nach Angebot der Gemeinde steht ein Formular in der Behörde oder zum Herunterladen im Internet zur Verfügung.

Fristen

keine

Kosten

keine

Voraussetzungen

Ihr Name hat sich geändert.

Zuständigkeit

die Gemeinde-/Stadtverwaltung des Wohnsitzes

Erforderliche Unterlagen

keine

Lebenslagen dieses Verfahrens
Zuständige Verwaltungsstellen

Politik & Verwaltung

Um Ihnen Wege zu ersparen, arbeiten wir ständig am Ausbau unseres Bürgerservice. Sie finden deshalb eine großen Umfang von Informationen und Formulare zu unterschiedlichen Anliegen auf unserer Homepage. Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch gerne im Rathaus persönlich zur Verfügung.

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