Verfahren von A bis Z
Aufenthaltserlaubnis für Studierende aus Staaten außerhalb EU/EWR verlängern
Sie müssen Ihre Aufenthaltserlaubnis rechtzeitig verlängern lassen, wenn Sie Ihr Studium in Deutschland fortsetzen wollen. Das gilt für alle ausländischen Staatsangehörigen aus Staaten außerhalb der EU oder des EWR, die in Deutschland studieren.
Nähere Informationen zur Gültigkeitsdauer und den Voraussetzungen finden Sie unter "Aufenthaltserlaubnis für Studierende aus Staaten außerhalb EU/EWR - beantragen".
Ablauf
Sie müssen die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis schriftlich beantragen.
Sie erhalten den Aufenthaltstitel in Form einer Scheckkarte mit elektronischen Zusatzfunktionen. Nähere Informationen dazu erhalten Sie unter "Elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) beantragen".
Kosten
Verlängerung um bis zu drei Monate: EUR 65,00
Verlängerung um mehr als drei Monate: EUR 80,00
für Jugendliche unter 18 Jahren: die Hälfte der Gebühr
für Personen, die für ihren Aufenthalt in Deutschland ein Stipendium aus öffentlichen Mitteln erhalten: keine
Voraussetzungen
Für die Verlängerung müssen Sie die Voraussetzungen für die Ersterteilung der Aufenthaltserlaubnis erfüllen:
Studium an einer
staatlichen oder
staatlich anerkannten Hochschule (Universität, Pädagogische Hochschule, Kunsthochschule, Fachhochschule) oder
vergleichbaren Ausbildungsstätte (z.B. Duale Hochschule Baden-Württemberg)
Studium als Hauptzweck des Aufenthalts
Dazu zählen sämtliche Ausbildungsphasen:Sprachkurs oder Studienkolleg zur Studienvorbereitung
Sprachprüfung
auf das Studium vorbereitende Praktika (soweit von der Hochschule empfohlen oder vorgeschrieben)
Studium (Grundstudium, Hauptstudium, studienbegleitende Praktika, Zwischen- und Abschlussprüfungen)
Aufbau-, Zusatz, Ergänzungsstudium oder Promotion
praktische Tätigkeiten im Anschluss an ein Studium (falls sie vorgeschriebener Teil der Ausbildung sind)
Ihr Lebensunterhalt (Bemessungsgrenze ist der Förderungshöchstsatz nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)) und die Krankenversicherung in Deutschland sind sichergestellt.
Sie erfüllen die Voraussetzungen für den Zugang zu der gewünschten Bildungseinrichtung.
Die notwendigen allgemeinen schulischen Voraussetzungen können Sie nicht in Deutschland nachholen.
Zusätzlich dürfen Sie
Ihr Studium nicht unangemessen verzögern und
die durchschnittliche Studiendauer nicht überschreiten.
Zuständigkeit
die Ausländerbehörde, in deren Bezirk Sie sich gewöhnlich aufhalten
Ausländerbehörde ist, je nach Wohnort, die Stadtverwaltung oder das Landratsamt.
Erforderliche Unterlagen
Bescheinigung über den Aufenthaltszweck, z.B.:
Zulassung zum Sprachkurs oder Studium
Immatrikulationsbescheinigung
Nachweise des Studienfortschrittes
Finanzierungsnachweis, z.B.:
Darlegung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Eltern
Einzahlung einer Sicherheitsleistung auf ein Sperrkonto in Deutschland
Stipendienvertrag
Nachweis über die Krankenversicherung
mindestens für die Dauer der beantragten Aufenthaltsgenehmigung gültiger Reisepass. Bei Schweizer Staatsangehörigen genügt ein gültiger Personalausweis.
ein aktuelles Passbild