Verfahren von A bis Z
Waffenbesitzkarte für Sportschützen (gelbe WBK) beantragen
Mit der Gelben Waffenbesitzkarte können Sportschützen bestimmte Schusswaffen und die dazugehörige Munition erwerben.
Mit einer Waffenbesitzkarte für Sportschützen können Sie die nachfolgenden Schusswaffen erwerben:
Einzellader-Langwaffen mit glatten und (oder) gezogenen Läufen
Repetier-Langwaffen mit gezogenen Läufen
Einläufige Einzellader-Kurzwaffen für Patronenmunition
Mehrschüssige Kurz- und Langwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen)
Sie dürfen in der Regel nur zwei Waffen innerhalb von sechs Monaten erwerben.
Ablauf
Sie müssen die Gelbe Waffenbesitzkarte bei der zuständigen Behörde beantragen. Das Antragsformular liegt dort aus. Manche Behörden bieten das Antragsformular zum Download an.
Reichen Sie dazu bei der zuständigen Stelle zur Prüfung ein:
die von Ihrem Schießsportverband ausgestellte Bedürfnisbescheinigung,
Ihren Sachkundenachweis,
den Nachweis der sicheren Aufbewahrung und
gegebenenfalls erforderliche, weitere Unterlagen.
Die Behörde prüft, ob die Voraussetzungen vorliegen und erteilt Ihnen die Gelbe Waffenbesitzkarte.
Fristen
Nach dem Erwerb einer Waffe müssen Sie innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Stelle die Eintragung der Waffe in die Gelbe Waffenbesitzkarte beantragen.
Kosten
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der kommunalen Gebührenregelung. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Behörde.
Rechtsgrundlage
- § 14 Absatz 4 in Verbindung mit §§ 4, 5, 6, 7, 8, 10 Waffengesetz (WaffG) (Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Sportschützen)
- Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV)
- Allgemeine Verwaltungsvorschrift zu Vordrucken des Waffengesetzes (WaffVordruckVwV)
- § 36 Absatz 3 Waffengesetz (WaffG) (Aufbewahrung von Waffen oder Munition)
Voraussetzungen
Sie müssen die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen für waffenrechtliche Erlaubnisse erfüllen. Diese sind:
Mindestalter: in der Regel 25 Jahre
Abweichend davon gilt für die erstmalige Erteilung einer Gelben WBK ein Mindestalter von 21 Jahren, wenn Sie ein positives amts- oder fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis über die geistige Eignung vorlegen können.Zuverlässigkeit: Die Feststellung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit erfolgt vor allem auf der Grundlage von Auskünften
aus dem Bundeszentralregister,
aus dem zentralen staatsanwaltlichen Verfahrensregisters und
durch Abfrage des Landeskriminalamts.
persönliche Eignung: Sie müssen geistig und körperlich in der Lage sein, mit Waffen umzugehen. Dies ist zum Beispiel bei Alkohol- oder Drogenabhängigkeit nicht der Fall. Die Behörde ist bei Zweifeln an der persönlichen Eignung verpflichtet, dem Antragsteller auf seine Kosten ein amts- oder fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis aufzugeben.
Sachkunde: Als Antragsteller oder Antragstellerin müssen Sie über die erforderliche Sachkunde verfügen. Die Sachkunde können Sie üblicherweise durch den Abschluss eines staatlich anerkannten Sachkundelehrgangs nachweisen.
Nachweis des Bedürfnisses: Als Antragsteller oder Antragstellerin müssen Sie eine Bescheinigung für ein Bedürfnis zum Erwerb und Besitz einer Waffe von einem anerkannten Schießsportverband vorlegen. Die Bescheinigung erteilt die Behörde nur, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
Sie sind Mitglied in einem Schießsportverein. Dieser gehört einem der nachfolgend aufgeführten Schießsportverbände an:
Bund der Militär- und Polizeischützen (BDMP) e. V.
Deutscher Schützenbund e. V.
Deutsche Schießsportunion e. V.
Verband der Reservisten der Deutschen Bundeswehr e. V.
Kyffhäuserbund e. V.
Bund Deutscher Sportschützen e. V.
Bund der Historischen Deutschen Schützenbruderschaft e. V.
Bayerische Kameraden – und Soldatenvereinigung e. V.
Bayerischer Soldatenbund (1874) e. V.
Sie nehmen seit mindestens 12 Monaten regelmäßig am Schießsport im Verein teil. Regelmäßig bedeutet:
einmal pro Monat oder
18 Mal verteilt über das ganze Jahr
Die Waffe, die Sie kaufen wollen, ist für das Schießen auf der Grundlage einer genehmigten Schießsportordnung zugelassen.
Nachweis der sicheren Aufbewahrung
Sie müssen die Schusswaffen in besonderen Sicherheitsbehältnissen wie speziellen Tresoren aufbewahren.
Die zuständige Stelle berät Sie im Einzelfall über die Voraussetzungen, die Sie erfüllen müssen.
Zuständigkeit
die Kreispolizeibehörde
Kreispolizeibehörde ist je nach Wohnort
das Landratsamt,
die Stadtverwaltung (Stadtkreis oder Große Kreisstadt) oder
die Verwaltungsgemeinschaft
Erforderliche Unterlagen
Antrag auf Erteilung einer Waffenbesitzkarte für Sportschützen
Bedürfnisbescheinigung Ihres Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten Teilverbandes
Nachweis der Sachkunde
Nachweis der sicheren Aufbewahrung
Ausweisdokument
gegebenenfalls positives amts- oder fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis