Verfahren von A bis Z
Kindertageseinrichtung - Erlaubnis für den Betrieb beantragen
Der Träger einer Kindertageseinrichtung benötigt für den Betrieb der Einrichtung eine Betriebserlaubnis. Sie stellt eine Mindestqualität der Rahmenbedingungen sicher. Auch Vereine oder Elterninitiativen können eine Kindertageseinrichtung betreiben.
Sie können sich schon während der Planung vom Landesjugendamt beraten lassen.
Betreiben Sie eine Einrichtung ohne erforderliche Erlaubnis, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit.
Ablauf
Sie müssen die Betriebserlaubnis schriftlich beantragen. Die Antragsformulare finden Sie im Internet.
Beteiligen Sie rechtzeitig vorher folgende Stellen:
Gesundheitsamt
Veterinäramt
Baurechtsbehörde
Brandschutzbehörde
Unfallkasse
Im Antragsformular müssen Sie bestätigen, dass Sie die Vorgaben dieser Stellen einhalten.
In der Betriebserlaubnis sind festgelegt und beschrieben:
die Angebotsformen
die Zahl und das Alter der zu betreuenden Kinder
das notwendige Personal
sonstige Rahmenbedingungen
Die Betriebserlaubnis kann die zuständige Stelle mit Auflagen versehen.
Fristen
Keine
Kosten
keine
Rechtsgrundlage
Voraussetzungen
Das Wohl der Kinder in der Einrichtung ist gewährleistet.
Sie können die räumlichen, fachlichen, konzeptionellen, wirtschaftlichen und personellen Voraussetzungen sicherstellen.
Detaillierte Informationen finden Sie in der Broschüre „Voraussetzungen zur Erteilung einer Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII“.
Zuständigkeit
Landesjugendamt beim Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS)
Erforderliche Unterlagen
Antragsformular mit Gruppenblättern
Pädagogische Konzeption der Einrichtung
Aktueller Grundrissplan mit Nutzflächenberechnung
bei Neuantrag bzw. Erweiterung des Angebots für Kinder unter 3 Jahren zusätzlich: Baugenehmigung
Erweitertes Führungszeugnis der Einrichtungsleitung bei Doppelfunktion (Einrichtungsleitung und Trägerschaft)
Weitere Informationen finden Sie im Antragsformular.