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Verfahren von A bis Z

ElterngeldPlus beantragen

Sie können zwischen dem Basiselterngeld und dem ElterngeldPlus wählen oder beides kombinieren.

So kann beispielsweise eine Mutter oder ein Vater zehn Monate Basiselterngeld und anschließend vier Monate Elterngeld Plus beziehen.

Dauer

Ihnen stehen maximal 14 Basiselterngeldmonate zur Verfügung. Jeden einzelnen können Sie in zwei ElterngeldPlus-Monate umwandeln. Beide Elternteile zusammen können bis zu 28 Monate ElterngeldPlus erhalten.

Teilzeitbeschäftigung ist möglich, aber nicht zwingend Voraussetzung. Das ElterngeldPlus unterstützt die Pläne derjenigen , die schon während des Elterngeldbezugs wieder in Teilzeit arbeiten wollen. Damit können Sie Ihr Elterngeldbudget besser ausschöpfen und Sie haben die Möglichkeit, über den 14. Lebensmonat des Kindes hinaus die Bedürfnisse des Kindes mit den Anforderungen im Beruf zu verbinden.

Zusätzlich können Sie einen Partnerschaftsbonus beantragen.

Hinweis: Die früher mögliche Verdopplung des Auszahlungszeitraums von 12 auf 24 Monate ist weggefallen.

Höhe

Monatlich beträgt es maximal die Hälfte des Basiselterngeldes.

Das Elterngeld ist steuerfrei, es unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Das heißt, dass es in einem ersten Schritt Ihren steuerpflichtigen Einkünften hinzugerechnet wird, um Ihren Steuersatz zu ermitteln. Im zweiten Schritt wird dieser ermittelte Steuersatz auf Ihre steuerpflichtigen Einkünfte ohne das Elterngeld verwendet.

Ablauf

Beantragen Sie das Elterngeld schriftlich mit dem vorgesehenen Formular. Es steht im Internet zum Download bereit. Alternativ halten die Städte und Gemeinden den Antrag und die dazugehörigen Hinweisblätter für Sie bereit.

Sie müssen im Antrag festlegen, wer von den beiden Eltern wann das Elterngeld beziehen möchte. Bei gemeinsamer Beantragung müssen beide Eltern unterschreiben.

Sie können auch jeder für sich einen Antrag stellen. Dann muss jeder Elternteil in seinem jeweiligen Antrag angeben, für wie viele und welche Lebensmonate des Kindes er Elterngeld beansprucht.

Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie einen Bescheid zur Höhe und Bezugsdauer des Elterngeldes.

Die Bundeskasse überweist das Elterngeld-Plus anschließend an jedem ersten Tag jedes Lebensmonats Ihres Kindes, nicht jeden Monatsersten.

Beispiel: Ist Ihr Kind am 15. geboren, überweist die Bundeskasse das Geld am 15. jeden Monats.

In der Regel geht es 2 bis 3 Bankarbeitstage später auf Ihrem Konto ein.

Weder kann der Auszahlungstermin geändert noch ein Einmalbetrag ausgezahlt werden.

Ergeben sich während der Bezugsmonate Änderungen, beispielsweise weil Sie Ihre wöchentliche Arbeitszeit erhöhen oder reduzieren, müssen Sie dies der zuständigen Stelle mitteilen. Ob Ihnen durch die Änderung noch zusätzliches Elterngeld zusteht oder ob Sie Elterngeld zurückzahlen müssen, entscheidet sich erst nach der gesamten Bezugsdauer.

Fristen

Beantragen Sie das Elterngeld rechtzeitig. Rückwirkend können Sie es nur für maximal drei Lebensmonate erhalten.

Entscheidend ist das Eingangsdatum bei der Elterngeldstelle.

Voraussetzungen

  • Sie haben Ihren Wohnsitz in Deutschland oder halten sich hier gewöhnlich auf.   

  • Ihr Kind lebt bei Ihnen und Sie betreuen es selbst.   

  • Sie arbeiten während des Bezugs von Elterngeld nicht mehr als 30 Stunden pro Woche.

Zusätzliche Voraussetzung für ElterngeldPlus:

  • Sie möchten einen Basiselterngeldmonat in zwei Elterngeld-Plus-Monate umwandeln.

Hinweis: Nach dem 14. Lebensmonat des Kindes muss immer mindestens ein Elternteil das Elterngeld-Plus in Anspruch nehmen.

Hinweis: In Ausnahmefällen kann sich auch ein Elterngeldanspruch bei einem Wohnsitz in einem Mitgliedstaat der EU, des EWR oder der Schweiz ergeben. Nähere Informationen hierzu finden Sie im Merkblatt der L-Bank "Allgemeine Hinweise zum Elterngeld für Familien mit Wohnsitz oder Erwerbstätigkeit außerhalb Deutschlands".

Zuständigkeit

Die Landeskreditbank Baden-Württemberg (L-Bank)

Erforderliche Unterlagen

  • Geburtsurkunde des Kindes im Original

  • Einkommensnachweis (Lohn- und Gehaltsabrechnungen bei Nichtselbständigen oder Steuerbescheid für den letzten abgeschlossenen Veranlagungszeitraum bei Selbständigen)

  • Bestätigung des Arbeitgebers, falls Sie teilzeitbeschäftigt sind beziehungsweise Erklärung über Ihre Arbeitszeit, falls Sie selbstständig sind

  • Bescheinigung der Krankenkasse über das Mutterschaftsgeld

  • bei Antrag des Elterngeldes für 14 Monate: zusätzlich

    • Nachweis, dass der andere Elternteil zwei Monate davon in Anspruch nimmt, oder

    • Nachweis, dass bei Ihnen die Voraussetzungen für den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende vorliegen und der andere Elternteil weder mit Ihnen noch mit dem Kind in einer Wohnung lebt.

Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen, z.B. eine Bescheinigung Ihres Arbeitgebers über dessen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld.

Politik & Verwaltung

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