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Verfahren von A bis Z

Erneuerbare-Energien-Anlagen bei der Bundesnetzagentur melden

 Wenn Sie Betreiber einer Erneuerbare-Energien-Anlage sind, müssen Sie die Anlage der Bundesnetzagentur melden.

Ablauf

  • Laden Sie das Formular herunter. 

  • Füllen Sie das Formular am Computer aus. Die Erläuterungen helfen Ihnen.

  • Speichern Sie das Formular.

  • Öffnen Sie eine E-Mail, hängen Sie das Formular als Datei an diese E-Mail und schicken Sie die E-mail an anlagenregister@bnetza.de.

  • Sollten Änderungen an den gemeldeten Daten eintreten, melden Sie diese ebenfalls mit dem Formular.

Fristen

 drei Wochen nach Inbetriebnahme

Voraussetzungen

Als Betreiber einer Erneuerbare-Energien-Anlage sind Sie gesetzlich verpflichtet, Ihre Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien registrieren zu lassen, wenn Sie

  • eine Genehmigung zur Errichtung oder zum Betrieb einer Anlage erhalten haben – hiervon sind Solaranlagen (mit der Rückausnahme von Freiflächenanlagen) und kleine Wind- und Gaskraftwerke ausgeschlossen,

  • eine Anlage neu in Betrieb nehmen,

  • eine Anlage erstmals mit erneuerbaren Energieträgern betreiben,

  • eine Änderung der installierten Leistung an der Anlage vornehmen oder ihre Wasserkraftanlage ertüchtigen,

  • Ihre Anlage endgültig stilllegen,

  • als Windenergieanlagenbetreiber nach fünf Jahren weiterhin die Anfangsvergütung in Anspruch nehmen möchten oder

  • erstmalig die Flexibilitätsprämie in Anspruch nehmen möchten.

Zuständigkeit

 die Bundesnetzagentur

Politik & Verwaltung

Um Ihnen Wege zu ersparen, arbeiten wir ständig am Ausbau unseres Bürgerservice. Sie finden deshalb eine großen Umfang von Informationen und Formulare zu unterschiedlichen Anliegen auf unserer Homepage. Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch gerne im Rathaus persönlich zur Verfügung.

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