Zur Hauptnavigation springen [Alt]+[0] Zum Seiteninhalt springen [Alt]+[1]

Wonach suchen Sie?

Lebenslagen von A bis Z

Förderung der Weiterbildung

Weiterbildung kostet Geld. Nicht nur die Inhalte einer Weiterbildungsmaßnahme sollten daher bei der Auswahl bedacht werden, sondern auch die Kosten, da diese sehr unterschiedlich sein können. Bedenken Sie auch, dass nicht nur für die Weiterbildungsmaßnahme selbst Kosten entstehen. Sie müssen auch zusätzliche Kosten kalkulieren, z.B. für Lernmaterial, Anfahrt und gegebenenfalls Übernachtung.

Um möglichst vielen Menschen die Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen zu ermöglichen, gibt es Förderungen und Zuschüsse von verschiedenen Institutionen. Bei einigen können Sie sich auch beraten lassen.

Bildungszeit

Ab 1. Juli 2015 haben Beschäftigte in Baden-Württemberg einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Tagen pro Jahr freistellen zu lassen.

Förderungen

Das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg fördert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) nach dem Fachkursprogramm bestimmte nach den Förderrichtlinien förderfähige Weiterbildungsveranstaltungen zur Anpassungsfortbildung. Die Förderung erfolgt über einen Zuschuss an die Bildungsanbieter, die diesen in Form einer Verbilligung der Teilnahmegebühr an die Kursteilnehmer weitergeben.

Kosten für berufliche Weiterbildung (z.B. Fahrtkosten, Prüfungsgebühren, Lehrgangskosten, Ausgaben für Arbeitsmittel) können unter Umständen als Werbungskosten von der Lohnsteuer oder Einkommensteuer abgesetzt werden. Erkundigen Sie sich diesbezüglich bei Ihrem Finanzamt.

Bildungsprämien

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert die lebenslange berufliche Weiterbildung. Ihnen stehen zwei Modelle zur Verfügung:

Der Prämiengutschein

 Einen Prämiengutschein können Sie erhalten, wenn Sie

  • durchschnittlich mindestens 15 Stunden pro Woche erwerbstätig sind und

  • über ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von maximal 20.000 Euro (als gemeinsam Veranlagte 40.000 Euro) verfügen.

Der Spargutschein

Mit einem Spargutschein (Weiterbildungssparen) können Sie kostenintensivere (und häufig länger laufende) Weiterbildungsmaßnahmen finanzieren, unabhängig von Ihrem Einkommen und den weiteren Förderbedingungen, die für den Prämiengutschein gelten. Voraussetzung für den Einsatz eines Spargutscheins ist ausschließlich das Vorhandensein eines entsprechenden Ansparguthabens nach dem Vermögensbildungsgesetz.

Mithilfe des Spargutscheins können Sie aus dem Guthaben vorzeitig einen Betrag für eine Weiterbildung entnehmen, ohne dass Ihnen dadurch der Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage verloren geht.

Der Spargutschein wird ebenfalls nach einem Beratungsgespräch ausgegeben. Sprechen Sie Ihre Beraterin bzw. Ihren Berater bei Interesse gezielt auf den Spargutschein an. Anschließend klären Sie das weitere Vorgehen mit Ihrem Finanzinstitut.

Hinweis: Sie können die Finanzierungsmodelle auch miteinander kombinieren.

Die Förderung ist in jedem der Modelle mit einer obligatorischen Beratung über geeignete Weiterbildungsmaßnahmen verbunden.

Die Mittel für die Ausgabe von Bildungsprämien werden von der Europäischen Union - Europäischer Sozialfonds, die Mittel für die hierfür erforderliche Beratung durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung zur Verfügung gestellt. Auf der Internetseite www.bildungspraemie.info finden Sie alle wesentlichen Informationen und eine Liste der Beratungsstellen.

Politik & Verwaltung

Um Ihnen Wege zu ersparen, arbeiten wir ständig am Ausbau unseres Bürgerservice. Sie finden deshalb eine großen Umfang von Informationen und Formulare zu unterschiedlichen Anliegen auf unserer Homepage. Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch gerne im Rathaus persönlich zur Verfügung.

Lesen Sie mehr