Lebenslagen von A bis Z
Wechsel von der Realschule auf das Gymnasium
Wechselmöglichkeit ohne Prüfung für Schülerinnen und Schüler
der Klasse 6 zum Schulhalbjahr
Der Wechsel erfolgt in die entsprechende Klasse des Gymnasiums.
Voraussetzungen:
in Deutsch, Mathematik und einer Pflichtfremdsprache mindestens die Note "befriedigend"
in allen für die Versetzung maßgebenden Fächern und Fächerverbünden mindestens der Durchschnitt von 3,0
der Klassen 5 und 6 zum Schuljahresende
Der Wechsel erfolgt in die nächsthöhere Klasse des Gymnasiums.
Voraussetzungen:
in Deutsch, Mathematik und einer Pflichtfremdsprache mindestens die Note "befriedigend"
in allen für die Versetzung maßgebenden Fächern und Fächerverbünden mindestens der Durchschnitt von 3,0
der Klassen 7 bis 9 zum Schulhalbjahr
Der Wechsel erfolgt in die entsprechende Klasse des Gymnasiums.
Voraussetzungen:
in zwei der Fächer Deutsch, Mathematik und in einer Pflichtfremdsprache mindestens die Note "gut"
im dritten dieser Fächer mindestens die Note "befriedigend"
in allen für die Versetzung maßgebenden Fächern und Fächerverbünden mindestens den Durchschnitt von 3,0
mindestens die Note "befriedigend" in jeder Fremdsprache, die in der Klasse des aufnehmenden Gymnasiums ein für die Versetzung maßgebendes Fach ist
der Klassen 7 bis 10 zum Schuljahresende
Der Wechsel erfolgt in die nächsthöhere Klasse des Gymnasiums. Zum Schuljahresende der Klasse 10 erfolgt der Wechsel in die Einführungsphase (Klasse 10) der gymnasialen Oberstufe
Voraussetzungen:
in zwei der Fächer Deutsch, Mathematik und in einer Pflichtfremdsprache mindestens die Note "gut"
im dritten dieser Fächer mindestens die Note "befriedigend"
in allen für die Versetzung maßgebenden Fächern und Fächerverbünden mindestens den Durchschnitt von 3,0
mindestens die Note "befriedigend" in jeder Fremdsprache, die in der Klasse des aufnehmenden Gymnasiums ein für die Versetzung maßgebendes Fach ist
Wechselmöglichkeit mit Prüfung für Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 bis 10:
Der Wechsel erfolgt in den Klassen 5 und 6 nur zum Schuljahresende, ansonsten wie bei einem Wechsel ohne Prüfung.
Voraussetzungen:
Aufnahmeprüfung für Schüler der Klassen 5 und 6 durch ein zentral gelegenes, vom Regierungspräsidium bestimmtes Gymnasium, ansonsten durch das gewünschte Gymnasium selbst
der Schüler muss Leistungen bringen, die erwarten lassen, dass er den Anforderungen des Gymnasiums gewachsen sein wird