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Lebenslagen von A bis Z

Erlaubnispflichtige Gewerbe

Grundsätzlich besteht in der Bundesrepublik Deutschland Gewerbefreiheit. Dennoch gibt es Ausnahmen von dieser Regel.

Für einige Gewerbe sind besondere Zulassungsvoraussetzungen erforderlich wie Fachkundeprüfungen, Unterrichtungen, Konzessionen, Genehmigungen oder besondere Erlaubnisse.

Folgende gewerbliche Tätigkeiten sind beispielsweise erlaubnispflichtig:

  • Betrieb von Schank- und Speisewirtschaften

  • Betrieb von Taxiunternehmen

  • Finanzanlagenvermittler

  • Güterkraftverkehrsunternehmen

  • Handel mit Waffen, Munition und Sprengstoff

  • Handwerk

  • Herstellung von Waffen und Arzneimitteln

  • Inkassobüros

  • Krankentransporte

  • Makler

  • Pflegedienste

  • Privatkrankenanstalten

  • Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe

  • Versicherungsvermittler

Hinweis: Diese Aufzählung ist nicht vollständig. Sie müssen bei diesen Gewerben Ihre persönliche Zuverlässigkeit, häufig auch Ihre fachliche Eignung und gegebenenfalls Ihre finanzielle Leistungsfähigkeit oder bestimmte räumliche Verhältnisse nachweisen können.

Übergeordnete Lebenslagen
Verwandte Verfahren

Politik & Verwaltung

Um Ihnen Wege zu ersparen, arbeiten wir ständig am Ausbau unseres Bürgerservice. Sie finden deshalb eine großen Umfang von Informationen und Formulare zu unterschiedlichen Anliegen auf unserer Homepage. Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch gerne im Rathaus persönlich zur Verfügung.

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