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Lebenslagen von A bis Z

Steuerliche Aspekte

Wenn Sie ausschließlich einer freiberuflichen Tätigkeit nachgehen, müssen Sie beispielsweise keine Gewerbesteuer zahlen. Daher ist es wichtig, zu welcher Einkunftsart Ihre Tätigkeit gehört. Das wesentliche Abgrenzungsmerkmal ist die eigene Arbeitsleistung. Im Rahmen der freiberuflichen Tätigkeit ist – im Gegensatz zur gewerblichen Tätigkeit – Ihre persönliche Arbeitsleistung erforderlich. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, dass Sie sowohl freiberuflich als auch gewerblich tätig sind (gemischte Tätigkeit).

Die für Sie relevanten Steuerarten können daher beispielsweise sein:

  • Einkommensteuer

  • Umsatzsteuer

  • Lohnsteuer für beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Welche Steuer Sie abführen müssen, bestimmt das Finanzamt am Ort Ihrer Betriebsstätte individuell aufgrund der von Ihnen angegebenen Daten. Das Finanzamt legt auch fest, ob Sie die von Ihnen zu entrichtenden Steuern im Voraus zu bezahlen haben.

Hinweis: Die Abgrenzung zwischen Einkünften aus dem Gewerbebetrieb und Einkünften aus selbständiger Tätigkeit (zu diesen gehören auch die Einkünfte aus freiberuflichen Tätigkeiten) ist oft schwierig. Eine genaue Zuordnung ist oft nur im Einzelfall unter genauer Betrachtung der jeweiligen beruflichen Bildung und Tätigkeitsfelder möglich.

Politik & Verwaltung

Um Ihnen Wege zu ersparen, arbeiten wir ständig am Ausbau unseres Bürgerservice. Sie finden deshalb eine großen Umfang von Informationen und Formulare zu unterschiedlichen Anliegen auf unserer Homepage. Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch gerne im Rathaus persönlich zur Verfügung.

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