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Lebenslagen von A bis Z

Überblick

Wenn Sie in Baden-Württemberg alkoholische Getränke ausschenken wollen, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Das Gaststättengewerbe ist in der Regel erlaubnispflichtig.

Aus besonderem Anlass kann Ihnen der Betrieb unter erleichterten Voraussetzungen, vorübergehend und auf Widerruf gestattet werden. Solche besonderen Anlässe können beispielsweise sein:

  • Jubiläumsfeste

  • Schützenfeste

  • Sportveranstaltungen

  • Volksfeste

  • Vereinsveranstaltungen

  • Märkte

Achtung: Sie benötigen keine Gaststättenerlaubnis, wenn Sie lediglich alkoholfreie Getränke, unentgeltliche Kostproben, zubereitete Speisen oder in Verbindung mit einem Beherbergungsbetrieb Getränke und zubereitete Speisen an Hausgäste ausgeben.

Während des laufenden Betriebes müssen Sie viele gesetzliche Pflichten erfüllen. Beachten Sie dabei unter anderem die steuerlichen Aspekte.

Politik & Verwaltung

Um Ihnen Wege zu ersparen, arbeiten wir ständig am Ausbau unseres Bürgerservice. Sie finden deshalb eine großen Umfang von Informationen und Formulare zu unterschiedlichen Anliegen auf unserer Homepage. Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch gerne im Rathaus persönlich zur Verfügung.

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