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Lebenslagen von A bis Z

Berufliche Anerkennung

Für berufliche Qualifikationen, die Sie im Ausland erworben haben, können Sie in Deutschland verbindlich feststellen lassen, ob Ihr Abschluss mit einer deutschen Berufsqualifikation gleichwertig ist.

Dabei vergleichen die zuständigen Stellen den ausländischen mit einem deutschen Berufsabschluss. Sie berücksichtigen bei der Prüfung formale Kriterien wie beispielsweise Inhalt und Dauer der Ausbildung.

Das ist derzeit für 340 staatlich anerkannte duale Ausbildungsberufe möglich.

Für reglementierte Berufe ist die Anerkennung vorgeschrieben. Erst danach dürfen Sie in einem dieser Berufe in Deutschland arbeiten. Reglementiert sind Berufe, deren Zugang und Ausübung an den Nachweis einer Qualifikation gebunden sind.

Hinweis: Das Regierungspräsidium Stuttgart führt das Bewertungsverfahren für Erzieher und Erzieherinnen, Kinderpfleger und Kinderpflegerinnen, Diplomsportlehrer/innen und Turn- und Sportlehrerinnen im freien Beruf sowie Altenpfleger und Altenpflegerinnen durch.  Das Regierungspräsidium Tübingen führt das Bewertungsverfahren für Lehrkräfte durch.

Die Genehmigung zur Führung der Berufsbezeichnung Ingenieur oder Ingenieurin können Sie bei der Ingenieurkammer Baden-Württemberg beantragen.

Politik & Verwaltung

Um Ihnen Wege zu ersparen, arbeiten wir ständig am Ausbau unseres Bürgerservice. Sie finden deshalb eine großen Umfang von Informationen und Formulare zu unterschiedlichen Anliegen auf unserer Homepage. Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch gerne im Rathaus persönlich zur Verfügung.

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