Lebenslagen von A bis Z
Wechsel von der Werkrealschule/Hauptschule auf das Gymnasium
Wechselmöglichkeit ohne Prüfung für Schülerinnen und Schüler
der Klasse 6 zum Ende des ersten Schulhalbjahres
Der Wechsel erfolgt in die entsprechende Klasse des Gymnasiums.
Voraussetzungen:
in Deutsch, Mathematik und der Pflichtfremdsprache mindestens die Note "gut"
Durchschnitt von mindestens 2,5 in allen für die Versetzung maßgeblichen Fächern und Fächerverbünden
der Klassen 5 und 6 zum Ende des zweiten Schulhalbjahres:
Der Wechsel erfolgt in die nächsthöhere Klasse des Gymnasiums.
Voraussetzungen:
in Deutsch, Mathematik und der Pflichtfremdsprache mindestens die Note "gut"
Durchschnitt von mindestens 2,5 in allen für die Versetzung maßgeblichen Fächern und Fächerverbünden
Wechselmöglichkeit mit Prüfung für Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 bis 9 zum Ende des zweiten Schulhalbjahres:
Der Wechsel erfolgt in die nächsthöhere Klasse des Gymnasiums.
Voraussetzungen:
Aufnahmeprüfung für Schüler und Schülerinnen der Klasse 5 und 6 durch ein zentral gelegenes, vom Regierungspräsidium bestimmtes Gymnasium, ansonsten durch das Gymnasium selbst
die Prüfungsleistungen müssen erwarten lassen, dass der Schüler oder die Schülerin den Anforderungen des Gymnasiums gewachsen sein wird