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Lebenslagen von A bis Z

Wechsel von der Werkrealschule/Hauptschule auf das Gymnasium

Wechselmöglichkeit ohne Prüfung für Schülerinnen und Schüler

  • der Klasse 6 zum Ende des ersten Schulhalbjahres

    • Der Wechsel erfolgt in die entsprechende Klasse des Gymnasiums.

    • Voraussetzungen:

      • in Deutsch, Mathematik und der Pflichtfremdsprache mindestens die Note "gut"

      • Durchschnitt von mindestens 2,5 in allen für die Versetzung maßgeblichen Fächern und Fächerverbünden

  • der Klassen 5 und 6 zum Ende des zweiten Schulhalbjahres:

    • Der Wechsel erfolgt in die nächsthöhere Klasse des Gymnasiums.

    • Voraussetzungen:

      • in Deutsch, Mathematik und der Pflichtfremdsprache mindestens die Note "gut"

      • Durchschnitt von mindestens 2,5 in allen für die Versetzung maßgeblichen Fächern und Fächerverbünden

Wechselmöglichkeit mit Prüfung für Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 bis 9 zum Ende des zweiten Schulhalbjahres:

  • Der Wechsel erfolgt in die nächsthöhere Klasse des Gymnasiums.

  • Voraussetzungen:

    • Aufnahmeprüfung für Schüler und Schülerinnen der Klasse 5 und 6 durch ein zentral gelegenes, vom Regierungspräsidium bestimmtes Gymnasium, ansonsten durch das Gymnasium selbst

    • die Prüfungsleistungen müssen erwarten lassen, dass der Schüler oder die Schülerin den Anforderungen des Gymnasiums gewachsen sein wird

Politik & Verwaltung

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