Lebenslagen von A bis Z
Wechsel von der Werkreal-/Hauptschule in die Realschule
Wechselmöglichkeit ohne Prüfung für Schülerinnen und Schüler
der Klasse 6 zum Ende des ersten Schulhalbjahres
Der Wechsel erfolgt in die entsprechende Klasse der Realschule.
Voraussetzungen:
in zwei der Fächer Deutsch, Mathematik und Fremdsprache mindestens die Note "gut"
im dritten dieser Fächer mindestens die Note "befriedigend"
in allen für die Versetzung maßgebenden Fächern und Fächerverbünden mindestens der Durchschnitt von 3,0
der Klassen 5 und 6 zum Ende des zweiten Schulhalbjahres
Der Wechsel erfolgt in die nächsthöhere Klasse der Realschule.
Voraussetzungen:
in zwei der Fächer Deutsch, Mathematik und Fremdsprache mindestens die Note "gut"
im dritten dieser Fächer mindestens die Note "befriedigend"
in allen für die Versetzung maßgebenden Fächern und Fächerverbünden mindestens der Durchschnitt von 3,0
der Klassen 7 und 8 zum Ende des ersten Schulhalbjahres
Der Wechsel erfolgt in die entsprechende Klasse der Realschule.
Voraussetzungen:
in den Fächern Deutsch, Mathematik und Fremdsprache jeweils mindestens die Note "gut"
in allen für die Versetzung maßgebenden Fächern und Fächerverbünden mindestens der Durchschnitt von 3,0
der Klassen 7 und 9 zum Ende des zweiten Schulhalbjahres
Der Wechsel erfolgt in die nächsthöhere Klasse der Realschule.
Voraussetzungen:
in den Fächern Deutsch, Mathematik und Fremdsprache jeweils mindestens die Note "gut"
in allen für die Versetzung maßgebenden Fächern und Fächerverbünden mindestens der Durchschnitt von 3,0
Wechselmöglichkeit mit Prüfung für Schülerinnen und Schüler
der Klassen 7 und 8 zum Ende des ersten Schulhalbjahres
Der Wechsel erfolgt in die entsprechende Klasse der Realschule.
Voraussetzungen:
Aufnahmeprüfung an der Realschule
der Schüler oder die Schülerin muss Leistungen bringen, die erwarten lassen, dass er oder sie den Anforderungen der Realschule gewachsen sein wird
der Klassen 5 bis 9 zum Ende des zweiten Schulhalbjahres
Der Wechsel erfolgt in die nächsthöhere Klasse der Realschule.
Voraussetzungen:
Aufnahmeprüfung für Schüler und Schülerinnen der Klassen 5 und 6 an zentral gelegenen Realschulen, die von der unteren Schulaufsichtsbehörde bestimmt werden, ansonsten Aufnahmeprüfung der Realschule
der Schüler oder die Schülerin muss Leistungen bringen, die erwarten lassen, dass er oder sie den Anforderungen der Realschule gewachsen sein wird