Zur Hauptnavigation springen [Alt]+[0] Zum Seiteninhalt springen [Alt]+[1]

Wonach suchen Sie?

Lebenslagen von A bis Z

Wechsel von der Werkreal-/Hauptschule in die Realschule

Wechselmöglichkeit ohne Prüfung für Schülerinnen und Schüler

  • der Klasse 6 zum Ende des ersten Schulhalbjahres

    • Der Wechsel erfolgt in die entsprechende Klasse der Realschule.

    • Voraussetzungen:

      • in zwei der Fächer Deutsch, Mathematik und Fremdsprache mindestens die Note "gut"

      • im dritten dieser Fächer mindestens die Note "befriedigend"

      • in allen für die Versetzung maßgebenden Fächern und Fächerverbünden mindestens der Durchschnitt von 3,0

  • der Klassen 5 und 6 zum Ende des zweiten Schulhalbjahres

    • Der Wechsel erfolgt in die nächsthöhere Klasse der Realschule.

    • Voraussetzungen:

      • in zwei der Fächer Deutsch, Mathematik und Fremdsprache mindestens die Note "gut"

      • im dritten dieser Fächer mindestens die Note "befriedigend"

      • in allen für die Versetzung maßgebenden Fächern und Fächerverbünden mindestens der Durchschnitt von 3,0

  • der Klassen 7 und 8 zum Ende des ersten Schulhalbjahres

    • Der Wechsel erfolgt in die entsprechende Klasse der Realschule.

    • Voraussetzungen:

      • in den Fächern Deutsch, Mathematik und Fremdsprache jeweils mindestens die Note "gut"

      • in allen für die Versetzung maßgebenden Fächern und Fächerverbünden mindestens der Durchschnitt von 3,0

  • der Klassen 7 und 9 zum Ende des zweiten Schulhalbjahres

    • Der Wechsel erfolgt in die nächsthöhere Klasse der Realschule.

    • Voraussetzungen:

      • in den Fächern Deutsch, Mathematik und Fremdsprache jeweils mindestens die Note "gut"

      • in allen für die Versetzung maßgebenden Fächern und Fächerverbünden mindestens der Durchschnitt von 3,0

Wechselmöglichkeit mit Prüfung für Schülerinnen und Schüler

  • der Klassen 7 und 8 zum Ende des ersten Schulhalbjahres

    • Der Wechsel erfolgt in die entsprechende Klasse der Realschule.

    • Voraussetzungen:

      • Aufnahmeprüfung an der Realschule

      • der Schüler oder die Schülerin muss Leistungen bringen, die erwarten lassen, dass er oder sie den Anforderungen der Realschule gewachsen sein wird

  • der Klassen 5 bis 9 zum Ende des zweiten Schulhalbjahres

    • Der Wechsel erfolgt in die nächsthöhere Klasse der Realschule.

    • Voraussetzungen:

      • Aufnahmeprüfung für Schüler und Schülerinnen der Klassen 5 und 6 an zentral gelegenen Realschulen, die von der unteren Schulaufsichtsbehörde bestimmt werden, ansonsten Aufnahmeprüfung der Realschule

      • der Schüler oder die Schülerin muss Leistungen bringen, die erwarten lassen, dass er oder sie den Anforderungen der Realschule gewachsen sein wird

Übergeordnete Lebenslagen

Politik & Verwaltung

Um Ihnen Wege zu ersparen, arbeiten wir ständig am Ausbau unseres Bürgerservice. Sie finden deshalb eine großen Umfang von Informationen und Formulare zu unterschiedlichen Anliegen auf unserer Homepage. Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch gerne im Rathaus persönlich zur Verfügung.

Lesen Sie mehr