Lebenslagen von A bis Z
Ausbildungsbetrieb werden
Ihr Betrieb kann ausbilden, wenn er nach Art und Einrichtung für die Berufsausbildung geeignet ist und die Zahl der Auszubildenden in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der beschäftigten Fachkräfte steht.
Faustregel::
ein bis zwei Fachkräfte: ein Auszubildender oder eine Auszubildende
drei bis fünf Fachkräfte: zwei Auszubildende
sechs bis acht Fachkräfte: drei Auszubildende
je weitere drei Fachkräfte: ein weiterer Auszubildender oder eine weitere Auszubildende
Dabei gelten als Fachkräfte:
die ausbildende Person
der Ausbilder bzw. die Ausbilderin
wer eine Ausbildung in einer dem Ausbildungsberuf entsprechenden Fachrichtung abgeschlossen hat oder
mindestens das Anderthalbfache der vorgeschriebenen Ausbildungszeit in dem Ausbildungsberuf tätig gewesen ist
Verfügt Ihr Betrieb nicht über die Möglichkeit, den Auszubildenden alle für die Ausbildung erforderlichen beruflichen Fertigkeiten zu vermitteln, können Sie sich mit einem oder mehreren anderen Ausbildungsbetrieben zu einem Ausbildungsverbund zusammenschließen. Daneben besteht die Möglichkeit, dass die Auszubildenden Bereiche der Ausbildung, die nicht im eigenen Betrieb angeboten werden können, außerhalb der Ausbildungsstätte erlernen, beispielsweise in überbetrieblichen Ausbildungsstätten.
Eine im Betrieb tätige Person muss als Ausbilder oder Ausbilderin persönlich und fachlich geeignet sein.
Informationen zu den Grundsätzen über die Eignung der Ausbildungsstätten sowie die persönliche und fachliche Eignung bieten die Kammern.
Tipp: Während der gesamten Dauer der Ausbildung können sich Ausbildungsbetriebe bei ihrer zuständigen Kammer beraten lassen.