Zur Hauptnavigation springen [Alt]+[0] Zum Seiteninhalt springen [Alt]+[1]

Wonach suchen Sie?

Lebenslagen von A bis Z

Baustelle einrichten

Bevor Sie mit den Bauarbeiten beginnen können, müssen Sie für die Einrichtung einer Baustelle einige Voraussetzungen erfüllen:

  • Beantragen Sie einen Baustrom- und Bauwasseranschluss beziehungsweise klären Sie Nutzungsmöglichkeiten.

  • Stellen Sie eine Zufahrtsmöglichkeit für Baufahrzeuge her.

  • Beantragen Sie die Anschlüsse für Strom, Wasser, Abwasser, Gas und eventuell Telekommunikation.

  • Wenn Sie die Straßenfläche beim Bauen benutzen, müssen Sie dies genehmigen lassen.

  • Eventuell müssen Sie der zuständigen Stelle die Einrichtung der Baustelle ankündigen (Vorankündigung der Einrichtung einer Baustelle nach Baustellenverordnung).

  • Bauschutt und Bauabfälle müssen ordnungsgemäß entsorgt werden. Details erfahren Sie bei Ihrem Stadt- oder Landkreis.

Achtung: Jede Baustelle muss so eingerichtet sein, dass die Beschäftigten gegen Unfälle geschützt sind. Als Bauherrin oder Bauherr tragen Sie die öffentlich-rechtliche Verantwortung gegenüber anderen Personen.

Deshalb sollten Sie folgende Maßnahmen beachten:

  • Hinterlegen Sie auf der Baustelle alle wichtigen Telefonnummern: Notarzt, Polizei, Feuerwehr, Stadtwerke beziehungsweise Versorgungsunternehmen für Strom, Wasser, Gas.

  • Stellen Sie eine Erste-Hilfe-Ausrüstung bereit.

  • Bringen Sie Schilder "Baustelle betreten verboten" in ausreichender Zahl gut sichtbar an.

  • Schließen Sie frühzeitig eine Bauherrenhaftpflichtversicherung sowie eine Brandversicherung ab.

  • Sichern Sie die Baustelle immer soweit wie möglich ab (Einzäunung, Baugrubensicherung, Markierung von Gefahrenpunkten, Beleuchtung).

Politik & Verwaltung

Um Ihnen Wege zu ersparen, arbeiten wir ständig am Ausbau unseres Bürgerservice. Sie finden deshalb eine großen Umfang von Informationen und Formulare zu unterschiedlichen Anliegen auf unserer Homepage. Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch gerne im Rathaus persönlich zur Verfügung.

Lesen Sie mehr