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Reisen innerhalb der EU

Bei Reisen innerhalb des Schengenraums werden keine Grenzkontrollen mehr durchgeführt. Trotzdem müssen Sie auch bei Reisen innerhalb der Europäischen Union (EU) ein gültiges Reisedokument (Reisepass oder Personalausweis) mit sich führen. Bei Flugreisen benötigen Sie in der Regel einen Reisepass oder Personalausweis, um nachzuweisen, dass Sie wirklich der Inhaber Ihres Flugtickets sind.

In einigen EU-Staaten können Sie auch mit einem nicht mehr gültigen Reisepass einreisen. Informieren Sie sich rechtzeitig vor Reiseantritt, wie lange ein Reisepass in Ihrem Urlaubsland abgelaufen sein darf.

Achtung: Auch wenn ein Staat die Einreise mit einem abgelaufenen Reisepass gestattet, kann Ihnen von Fluggesellschaften die Beförderung verweigert werden. Achten Sie deshalb immer darauf, dass Ihr Reisepass noch gültig ist beziehungsweise informieren Sie sich rechtzeitig vor einer Reise bei der jeweiligen Fluggesellschaft über die geltenden Bestimmungen.

Tipp: Die genauen Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige finden Sie für alle Länder der Erde beim Auswärtigen Amt unter "Länder, Reisen und Sicherheit". Dort können Sie Ihr Urlaubsland auswählen und erhalten unter "Reise- und Sicherheitshinweise" als eigenen Unterpunkt die Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige. Daneben bietet das Auswärtige Amt "FAQs zu Einreisebestimmungen und Reisedokumente für deutsche Staatsangehörige" und eine Übersicht der Schengenstaaten, in denen keine Grenzkontrollen mehr durchgeführt werden.

Wenn Sie auf dem Landweg reisen, müssen Sie auch die Einreisebestimmungen Ihrer Transitländer beachten.

Politik & Verwaltung

Um Ihnen Wege zu ersparen, arbeiten wir ständig am Ausbau unseres Bürgerservice. Sie finden deshalb eine großen Umfang von Informationen und Formulare zu unterschiedlichen Anliegen auf unserer Homepage. Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch gerne im Rathaus persönlich zur Verfügung.

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