Zur Hauptnavigation springen [Alt]+[0] Zum Seiteninhalt springen [Alt]+[1]

Wonach suchen Sie?

Ämter und Behörden von A bis Z

RPT Abteilung 2 - Wirtschaft, Raumordnung, Bau-, Denkmal und Gesundheitswesen [Regierungspräsidium Tübingen]

Das Regierungspräsidium (RP) trifft eine Vielzahl von

Zulassungsentscheidungen

für

  • Bürger: z.B. Stiftungsgenehmigungen, Namensfeststellungen,

    handwerksrechtliche

    Ausnahmebewilligungen, Apothekenbetriebserlaubnisse;


  • Unternehmen: z.B. arzneimittelrechtliche Erlaubnisse,

    Schwerlasttransport-Erlaubnisse, Bewilligung und Erlaubnis von

    Wasserentnahmen und

    Kiesabbau;


  • Kommunen (Gemeinden, Städte, Landkreise): z.B. Genehmigungen

    von Bauleitplänen

    und baurechtlichen Satzungen;


  • Unternehmen und Kommunen: z.B. Genehmigungen von Anlagen zur

    Energiegewinnung und

    Abfallentsorgung, großen Industrieanlagen, Straßen- und Stadtbahnen.

Das RP trifft auch die Planungsentscheidungen

(Planfeststellungen,

Beurteilungen) für raumordnerisch bedeutsame Projekte (z.B.

Straßenbauvorhaben) und

betreibt die notwendigen Enteignungs- und Entschädigungsverfahren.


Als Vollzugsbehörde ist das RP z.B. für

aufenthaltsbeendende Maßnahmen

gegenüber Ausländern und abgelehnten Asylbewerbern zuständig.


Das RP führt die Kommunalaufsicht (Rechtsaufsicht über die

Kommunen im

Regierungsbezirk) sowie die Fach- und Rechtsaufsicht über

die unteren

Verwaltungsbehörden, Landespolizeidirektionen, Straßenbauämter,

Gewerbeaufsichtsämter

sowie Ämter für Landwirtschaft, Landschafts- und Bodenkultur.

Widerspruchsbehörde

ist das RP insbesondere in bau-, umwelt- und gewerberechtlichen Verfahren

sowie bei

Ausländer- und Führerscheinangelegenheiten.


Das RP fördert mit staatlichen Finanzmitteln kommunale,

aber auch

private Vorhaben im Feuerwehrwesen, Wohnungsbau, bei sozialen Einrichtungen

und

Krankenhäusern, bei Städtebau und Stadterneuerung, im Tourismus, im

Agrarbereich und im

Öffentlichen Personennahverkehr.


Die Schutzaufgaben gegenüber Natur, Landschaft und Umwelt

berühren

Bürger, Unternehmen und Kommunen, ebenso die

Beratungsaufgaben bei der

Vorbereitung und Durchführung von Verwaltungsverfahren, Bauleitplanung und

in der

Landwirtschaft.


Gegen die Entscheidungen des RP (zum Beispiel Ablehnung einer Genehmigung,

Planfeststellung, Widerspruchsbescheid) können Sie die vorgesehenen

Rechtsmittel einlegen.

Allgemein gilt: Sprechen Sie mit uns, wenn Sie Zweifel daran haben, ob Ihr

Anliegen richtig

verstanden und beurteilt wird. Wir werden uns Ihres Anliegens nochmals

annehmen. Wenn Sie eine Entscheidung in der Sache für unrichtig halten,

können

Sie sich aber auch an das fachlich zuständige Ministerium wenden

(Fachaufsicht). Fragen des allgemeinen

Verfahrens oder des dienstlichen Verhaltens der Mitarbeiterinnen und

Mitarbeiter kann das Innenministerium überprüfen

(Dienstaufsicht). Wenn Sie etwas derartiges überlegen,

müssen Sie

beachten, dass durch eine Beschwerde bei einem Ministerium die Fristen, die

für

einen Widerspruch oder in einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren zu

beachten

sind, nicht gewahrt werden.


Das RP bildet aus: Verwaltungsbeamte im mittleren und

gehobenen

Verwaltungsdienst, Verwaltungsfachangestellte, Rechts-, Bau- und

Verwaltungsreferendare.

Hausanschrift
Konrad-Adenauer-Straße 20
72072 Tübingen
Tel.: 07071 757-0
Fax: 07071 757-3190
https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpt/Abt2/Seiten/d…
Kontakt aufnehmen
Öffnungszeiten



Mo.-Do. 9.00 - 11.30 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr, Fr. 9.00 - 11.30 Uhr

Politik & Verwaltung

Um Ihnen Wege zu ersparen, arbeiten wir ständig am Ausbau unseres Bürgerservice. Sie finden deshalb eine großen Umfang von Informationen und Formulare zu unterschiedlichen Anliegen auf unserer Homepage. Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch gerne im Rathaus persönlich zur Verfügung.

Lesen Sie mehr