Dienstleistungen von A bis Z
Weiterbildungsstätten für Pflegeberufe - staatliche Anerkennung beantragen
Weiterbildungseinrichtungen, die staatlich geregelte Weiterbildungen für folgende Berufe anbieten möchten, benötigen eine staatliche Anerkennung:
- Pflegefachfrau/Pflegefachmann
- Krankenpflege
- Kinderkrankenpflege
- Altenpflege
- Heilerziehungspflege
- Entbindungspflege
Den angebotenen staatlich anerkannten Weiterbildungen liegt jeweils eine Verordnung des Landes Baden-Württemberg zugrunde.
Die Weiterbildungsstätte muss vom Regierungspräsidium anerkannt sein. Nur dann darf sie die Weiterbildung nach der jeweiligen Weiterbildungsverordnung
durchführen,
Prüfungen abhalten und
Zeugnisse ausstellen.
Voraussetzungen
eine ausreichende Anzahl fachlich qualifizierter Leitungs- und Lehrkräfte.
Räumlichkeiten mit ausreichender Größe sowie deren Ausstattung
den entsprechenden Lehr- und Lernmitteln.
Um berufspraktische Weiterbildungsanteile sicherzustellen, muss folgendes nachgewiesen werden:
die Kooperation
mit einem geeigneten Krankenhaus,
einem ambulanten Pflegedienst oder
einer Einrichtung der Alten- oder Behindertenhilfe und
die Qualifikation der Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter vor Ort
Die Bestimmungen der jeweiligen Weiterbildungsverordnung sind zu beachten.
Zuständigkeit
das Regierungspräsidium, in dessen örtlichen Zuständigkeitsbereich die Weiterbildungseinrichtung betrieben werden soll
Ablauf
Reichen Sie den Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen ein. Die zuständige Stelle prüft, ob die Voraussetzungen für die staatliche Anerkennung vorliegen. Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie im Falle der Anerkennungsfähigkeit einen Bescheid und damit die staatliche Anerkennung. Liegen die Anerkennungsvoraussetzungen nicht vor, erhalten Sie einen ablehnenden Bescheid.
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
Berufsurkunden und Weiterbildungszeugnisse der Leitungs- und Lehrkräfte in Kopie
Informationen über die Räumlichkeiten, in denen Sie die Weiterbildungsstätte einrichten möchten (zum Beispiel Mietvertrag oder andere Planungsunterlagen)
Kooperationsverträge mit Einrichtungen, in denen die praktischen Weiterbildungsanteile stattfinden
Informationen über
Lehr- und Stundenpläne
fachliche Zuordnung der Dozentinnen, Dozenten, Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter vor Ort
Art und Durchführung der erforderlichen Leistungsnachweise
Form der Kommunikation mit den Praxisanleiterinnen und Praxisanleitern vor Ort
Hinweis: Sie wollen mehrere Weiterbildungen nach den Weiterbildungsverordnungen des Landes anbieten? Dann müssen Sie die Unterlagen für jede Weiterbildung getrennt vorlegen.
Kosten
für die Bearbeitung des Antrags und den abschließenden Bescheid: 200,00 EUR bis 300,00 EUR
Hinweis: Die zuständige Stelle muss die Anerkennungsvoraussetzungen wegen der unterschiedlichen Weiterbildungsinhalte für jede Weiterbildung gesondert prüfen. Daher fallen die Kosten für jedes Weiterbildungsgebiet separat an.
Sonstiges
Die zuständige Stelle überprüft Ihre Einrichtung regelmäßig.
Rechtsgrundlage
§ 25 Ermächtigung zur Regelung der Weiterbildung für Pflegeberufe
§ 26 Staatliche Anerkennung von Weiterbildungsstätten
Freigabevermerk
04.12.2025 Sozialministerium Baden-Württemberg
Regierungspräsidium Tübingen
Konrad-Adenauer-Straße 20
72072 Tübingen
Postanschrift
Postfach: 26 66
72016 Tübingen
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Fax 07071 757-3190
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