Dienstleistungen von A bis Z
Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten beantragen
Sofern Sie besondere soziale Schwierigkeiten haben, können Sie eine Beratung zu den Hilfen zur Überwindung dieser Schwierigkeiten erhalten. Im Rahmen dieser Beratung können auch bereits die erforderlichen Voraussetzungen für die Gewährung der Hilfe geklärt werden. Bei den Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten handelt es sich um nachrangige Leistungen. Daher werden Sie bei der Beratung auch über andere, vorrangige Leistungen, die zuerst genommen werden müssen, informiert. Sollten Sie folgende Voraussetzungen erfüllen, können unter Umständen Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten gewährt werden
Besondere Lebensverhältnisse:
keine oder keine ausreichende Wohnung
ungesicherte wirtschaftliche Lebensgrundlage
gewaltgeprägte Lebensumstände
Entlassung aus einer geschlossenen Einrichtung
vergleichbare nachteilige Umstände
Soziale Schwierigkeiten :
Erhalt oder Beschaffung einer Wohnung
Erlangung oder Sicherung eines Arbeitsplatzes
familiäre oder andere soziale Beziehungen
Straffälligkeit
Sollten Sie diese Voraussetzungen erfüllen und keine anderen Leistungen möglich sein, können Sie besipielsweise folgende Leistungen bekommen:
Beratung und persönliche Betreuung, auch für Angehörige
Maßnahmen zur Beschaffung und Erhaltung einer Wohnung
Hilfen zum Erlangen und Sichern eines Arbeitsplatzes
Hilfen zur Schul- beziehungsweise Berufsausbildung
Dienst-, Geld - und Sachleistungen sind möglich.
Voraussetzungen
Sie müssen keine Voraussetzungen erfüllen, um die erste Beratung zu erhalten. Um eine Hilfe zu erhalten, sind Einzelfallentscheidungen notwendig.
Zuständigkeit
Das Sozialamt
Sozialamt ist,
wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt
Hinweis: Teilweise haben die Landkreise die Zuständigkeit auf größere Städte in ihrem Kreisgebiet übertragen. Wohnen Sie in einem Landkreis, kann Ihnen das Landratsamt oder die Gemeindeverwaltung Ihres Wohnortes die zuständige Behörde nennen.
Ablauf
Um die Beratung zu den Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten zu bekommen, muss eine entsprechende Kontaktanfrage gestellt werden.
Bei der Beratung können die konkreten Unterstützungsmöglichkeiten besprochen werden.
Auch mögliche vorrangige Leistungen können hier besprochen werden.
weitere mögliche Hilfen sind unter anderem: Hilfen zur Gesundheit, Hilfe zur Pflege, Hilfen zum Lebensunterhalt oder Hilfen in sonstigen Lebenslagen
Ob die Voraussetzungen der Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten erfüllt sind, kann im Beratungsgespräch besprochen werden.
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
In der Regel sind zunächst keine Unterlagen erforderlich. Im Einzelfall kann das Sozialamt erforderliche Unterlagen anfordern.
Kosten
keine
Sonstiges
Die Beratung für die Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten kann auch anonym erfolgen.
Rechtsgrundlage
Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe:
§ 67 Leistungsberechtigte
§ 68 Umfang der Leistungen
Freigabevermerk
19.08.2025 Sozialministerium Baden-Württemberg
Landratsamt Zollernalbkreis
Hirschbergstraße 29
72336 Balingen
Tel. 07433/92-01
Fax 07433/92-1666
post@zollernalbkreis.de
Informationen & Öffnungszeiten
