Dienstleistungen von A bis Z
Übernahme von Mietrückständen zur Sicherung der Unterkunft beantragen
Mietschulden können aufgrund von Zahlungsunfähigkeit entstehen und möglicherweise zum Verlust Ihrer Unterkunft führen.
Wenn Sie Mietschulden haben, können diese unter bestimmten Voraussetzungen übernommen werden, wenn dies zur Sicherung Ihrer Unterkunft dient.
Diese Unterstützung erhalten Sie in Form eines Darlehens oder einer Beihilfe. Eine Beihilfe muss im Gegensatz zum Darlehen nicht zurückgezahlt werden.
Voraussetzung ist, dass Sie nicht in der Lage sind, den Mietrückstand aus eigener Kraft zu bewältigen. Die Entscheidung, ob Sie Unterstützung erhalten, ist immer eine Einzelfallentscheidung. Sie können die Unterstützung auch noch beantragen, wenn Ihnen aufgrund des Mietrückstands bereits die Wohnung gekündigt wurde.
Die Behörde prüft, ob alle Voraussetzungen für eine Übernahme Ihrer Mietschulden erfüllt sind. Sie können sich auch beraten lassen, wie Sie zum Beispiel mit Ratenzahlungen den Mietrückstand wieder auflösen.
Ein Rechtsanspruch auf die Übernahme Ihrer Mietschulden besteht nicht.
Voraussetzungen
die Kosten für Ihre aktuelle Unterkunft sind angemessen
Ihre Vermieterin oder Ihr Vermieter hat sich schriftlich mit der Fortführung des Mietverhältnisses einverstanden erklärt
Ihre Absichtserklärung, längerfristig in der Wohnung zu bleiben, liegt vor
es gibt keine Möglichkeit, die Notlage aus eigener Kraft zu beseitigen, zum Beispiel durch Vereinbarung einer Ratenzahlung
zukünftige Mietzahlungen sind gesichert, zum Beispiel durch Direktzahlungen des zuständigen Leistungsträgers
Zuständigkeit
das Sozialamt
Sozialamt ist,
wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt
Hinweis: Teilweise haben die Landkreise die Zuständigkeit auf größere Städte in ihrem Kreisgebiet übertragen. Wohnen Sie in einem Landkreis, kann Ihnen das Landratsamt oder die Gemeindeverwaltung Ihres Wohnortes die zuständige Behörde nennen.
Falls Sie Bürgergeld beziehen ist das örtliche Jobcenter des Stadt- oder Landkreises für Sie zuständig.
Ablauf
Die Übernahme von Mietrückständen können Sie schriftlich oder online beantragen. Gegebenenfalls können Sie auch einen Beratungstermin vereinbaren, in welchem Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse geprüft werden.
Sie reichen den Antrag mit Nachweisen schriftlich oder online ein.
Der zuständige Leistungsträger prüft Ihren Antrag.
Sie werden benachrichtigt, ob Ihre Mietschulden übernommen werden oder nicht.
Wenn Ihre Mietschulden übernommen werden, erfolgt die Begleichung Ihrer Mietschulden in der Regel in Form eines Darlehens durch den zuständigen Leistungsträger direkt an den Vermieter oder die Vermieterin.
Im Falle der darlehensweisen Übernahme der Mietrückstände erfolgt die Tilgung der Darlehensforderung während des Leistungsbezugs durch monatliche Aufrechnung.
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
Antrag auf Übernahme der Mietrückstände
aktuelle Forderungsaufstellung oder Mietkontoauszug
Mahnung, Kündigung oder Räumungsklage
Mietvertrag oder Mietbescheinigung
Nebenkostenabrechnung
Einkommensnachweis der letzten 3 Monate aller im Haushalt lebender Personen, zum Beispiel:
Lohnabrechnungen
Jobcenterbescheide
Einkommen der Kinder
Auflistung aller weiteren Ausgaben einschließlich der Nachweise, zum Beispiel Versicherungen
Kontoauszüge der letzten 3 Monate
gegebenenfalls Nachweise von weiteren Schuldverpflichtungen, zum Beispiel:
Ratenzahlung
Kreditverträge
gegebenenfalls Ablehnung einer Ratenzahlung von Seiten der Vermieterin oder des Vermieters oder einer Bank
Personalausweis oder Aufenthaltsgenehmigung
gegebenenfalls weitere Nachweise
Kosten
keine
Sonstiges
keine
Rechtsgrundlage
Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe:
§ 36 Sonstige Hilfen zur Sicherung der Unterkunft
Freigabevermerk
12.09.2025 Sozialministerium Baden-Württemberg
Landratsamt Zollernalbkreis
Hirschbergstraße 29
72336 Balingen
Tel. 07433/92-01
Fax 07433/92-1666
post@zollernalbkreis.de
Informationen & Öffnungszeiten
