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Änderung der Gemeinschaftslizenz oder Erlaubnisurkunde für den gewerblichen Güterkraftverkehr beantragen
Haben Sie eine Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr oder eine Gemeinschaftslizenz? Wenn sich bestimmte Angaben ändern, müssen Sie dies Ihrer zuständigen Behörde mitteilen.
Folgende Änderungen müssen Sie der zuständigen Stelle mitteilen, die die Erlaubnis oder Gemeinschaftslizenz sowie deren Ausfertigungen dahingehend berichtigt:
Wechsel der Inhaberin oder des Inhabers
Wechsel der Geschäftsführerin oder des Geschäftsführers
Wechsel der Verkehrsleiterin oder des Verkehrsleiters
Änderung des Betriebssitzes
Im Falle einer Änderung bleiben das Datum der Ausstellung und die Geltungsdauer bestehen.
Wenn sich die Rechtsform Ihres Unternehmens ändert, müssen Sie die Erlaubnis oder Gemeinschaftslizenz neu beantragen.
Voraussetzungen
keine
Zuständigkeit
für einen Stadtkreis: die Stadtverwaltung
für einen Landkreis: das Landratsamt
Ablauf
Sie müssen die Änderung der für Ihren Betriebssitz zuständigen Verkehrsbehörde mitteilen.
Ist eine Änderung der Erlaubnisurkunde erforderlich, so müssen Sie die Erlaubnisurkunde und deren Ausfertigungen vorlegen
Die Erlaubnisurkunde wird bei Nachweis der entsprechenden Änderungen berichtigt bzw. geändert.
Fristen
Unverzüglich.
Erforderliche Unterlagen
Nachweise, die die Änderungen belegen.
Bei personellen Änderungen in der Leitung des Unternehmens:
Kopie des Personalausweises oder Reisepasses
gegebenenfalls Kopie des Nachweises über die fachliche Eignung, zum Beispiel:
Bescheinigung der Industrie- und Handelskammer (IHK) über die bestandene IHK-Fachkundeprüfung
eine gleichwertige anerkannten Abschlussprüfung
Nachweis einer mindestens zehnjährigen leitenden Tätigkeit in einem Güterkraftverkehrsunternehmen
bei Angestellten: Nachweis des Beschäftigungsverhältnisses (Arbeitsvertrag)
polizeiliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart O)
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart 9)
Verwendungszweck: "Zulassung zu einem Güterkraftverkehrsbetrieb"
Auskunft aus dem Fahreignungsregister
Bei einer Adressänderung
Angaben zu der neuen Niederlassung
Kosten
Gebühr: 40 - 100 EUR
Sonstiges
keine
Rechtsgrundlage
Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr (GBZugV):
§ 10 Erlaubnisverfahren
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Güterkraftverkehrsrecht (GüKVwV)
Bearbeitungsdauer
Sind die Unterlagen vollständig, wird Ihr Antrag zeitnah bearbeitet.
Freigabevermerk
08.10.2025 Verkehrsministerium Baden-Württemberg
Landratsamt Zollernalbkreis
Hirschbergstraße 29
72336 Balingen
Tel. 07433/92-01
Fax 07433/92-1666
post@zollernalbkreis.de
Informationen & Öffnungszeiten
