Dienstleistungen von A bis Z
Landesfamilienpass beantragen
Mit dem Landesfamilienpass können Familien Staatliche Schlösser, Gärten und Museen in Baden-Württemberg kostenlos beziehungsweise zu einem ermäßigten Eintrittspreis besuchen. Sie können dieses Angebot insgesamt 20-mal im Jahr nutzen.
Kostenlos sind zum Beispiel:
Schloss Heidelberg
Staatsgalerie Stuttgart
Archäologisches Landesmuseum Konstanz
Technoseum in Mannheim
Zentrum für Kunst und Medientechnologie in Karlsruhe (ZKM)
Voraussetzungen
Folgende Personengruppen mit ständigem Wohnsitz in Baden-Württemberg können den Familienpass nutzen:
Familien mit mindestens drei Kindern, für die ein Anspruch auf Kindergeld besteht und die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben
Alleinerziehende, die mit mindestens einem Kind, für das ein Anspruch auf Kindergeld besteht, in häuslicher Gemeinschaft leben
Familien mit einem schwerbehinderten Kind (Grad der Behinderung von mindestens 50), für das ein Anspruch auf Kindergeld besteht und mit diesem in häuslicher Gemeinschaft leben,
Familien, die Kinderzuschlags-, Wohngeld- oder Bürgergeld-berechtigt sind und die mit ein oder zwei Kindern in häuslicher Gemeinschaft leben, für die ein Anspruch auf Kindergeld besteht
Familien, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben
Hinweis: Der Erstwohnsitz ist entscheidend. Der Landesfamilienpass ist nicht vom Einkommen abhängig.
Zuständigkeit
die Gemeinde-/Stadtverwaltung des Wohnortes
Ablauf
Sie können den Landesfamilienpass persönlich bei der Gemeinde Ihres Wohnorts beantragen. Mit der Ausstellung des Passes erhalten Sie auch die Gutscheinkarte für das laufende Kalenderjahr.
Hinweis: In einzelnen Gemeinden können Sie die Unterlagen auch elektronisch anfordern oder online beantragen.
Fristen
-
Erforderliche Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass
Kindergeldberechtigungsnachweis (zum Beispiel auf der Gehaltsbescheinigung)
bei Kindern mit Behinderungen: Schwerbehindertenausweis
bei Bürgergeld- beziehungsweise Kinderzuschlagsbezug: Leistungsbescheid
bei Asylbewerbern: Bescheid nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und ein gültiges Aufenthaltsdokument
Kosten
keine
Sonstiges
keine
Rechtsgrundlage
freiwillige Leistung
Vertiefende Informationen
Auskünfte zum Landesfamilienpass erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde und auf den Internetseiten des Sozialministeriums.
Freigabevermerk
03.07.2024 Sozialministerium Baden-Württemberg
Zugehörige Lebenslagen
- Finanzielle Hilfen für Familien
- Familie und Kinder
- Finanzielle Hilfen und Rente
- Geburt
- Unterstützung für Pflegeeltern
- Rechte und Pflichten von Pflegeeltern
- Pflegeeltern
Kontakt
Frau Angela Neher
Hauptamt
Gebäude: Bürgerbüro
Raum Zimmer 3
Tel. 07427 9402-15
Fax 07427 9402-38
angela.neher@stadt-schoemberg.de
Stadt Schömberg
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72355 Schömberg
Postanschrift
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