Verfahren von A bis Z
Berufseinstiegsjahr (BEJ) - Aufnahme beantragen
Sie haben einen Hauptschulabschluss und sind berufsschulpflichtig? Sie haben noch keinen Ausbildungsplatz gefunden und möchten gezielt Ihre Chancen auf einen Ausbildungsplatz verbessern? Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen das Berufseinstiegsjahr (BEJ) besuchen. Es wird als Vollzeitschule geführt und dauert ein Jahr.
Das BEJ baut auf dem bereits erworbenen Hauptschulabschluss auf. Es bietet ein Lern- und Unterrichtsprogramm, das Sie möglichst individuell auf einen passenden Ausbildungsplatz vorbereitet. Dazu zählen:
Vorqualifikation in einem Berufsfeld
verstärkte Förderung in
Deutsch,
Mathematik,
Handlungskompetenz
individuelle Förderung und Berufswegeplanung auf Grundlage einer umfassenden Kompetenzanalyse
ein von der Schule begleitetes Betriebspraktikum
Erlangung eines höher qualifizierenden Abschlusses mit Anforderungen, die etwas über dem Niveau des Hauptschulabschlusses liegen
Hinweis: Mit dem Besuch des BEJ erfüllen Sie die Berufsschulpflicht, sofern Sie kein Berufsausbildungsverhältnis eingehen.
Es ist empfehlenswert, sich möglichst frühzeitig vor Beginn des Schuljahres anzumelden.
Ablauf
Wenden Sie sich für die Anmeldung an die zuständige Stelle. Dort erhalten Sie auch das entsprechende Antragsformular. Je nach Angebot steht Ihnen das Antragsformular auch zum Download im Internet zur Verfügung.
Den ausgefüllten Antrag können Sie persönlich abgeben, mit der Post senden oder - je nach Angebot der Schule - elektronisch schicken.
Fristen
keine
Bewerbungen sind laufend möglich.
Kosten
keine
Voraussetzungen
Sie haben einen Hauptschulabschluss oder einen dem Hauptschulabschluss gleichwertigen Bildungsstand,
sind unter 20 Jahre alt,
haben die allgemeine Schulpflicht (durch den Besuch einer allgemein bildenden Schule) erfüllt und
können weder eine Berufsausbildung beginnen noch sind Sie von der dann normalerweise bestehenden Verpflichtung zum Besuch der Berufsschule befreit (beispielsweise wenn Sie einen bestimmten beruflichen Vollzeitbildungsgang besuchen oder ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr ableisten).
Hinweis: Unter bestimmten Voraussetzungen können Schülerinnen und Schüler ebenfalls in das BEJ aufgenommen werden, die
vorzeitig von der Realschule oder dem Gymnasium abgegangen sind und
keinen Hauptschulabschluss beziehungsweise keinen gleichwertigen Bildungsstand erlangt haben.
Zuständigkeit
die infrage kommende berufliche Schule
Erforderliche Unterlagen
das Halbjahreszeugnis der zuletzt besuchten Schule
Hinweis: Über möglicherweise weitere erforderliche Unterlagen informiert Sie die zuständige Stelle.