Verfahren von A bis Z
Weiterbildungsstätten für Pflegeberufe - staatliche Anerkennung beantragen
Weiterbildungseinrichtungen, die staatlich geregelte Weiterbildungen für folgende Berufe anbieten möchten, benötigen eine staatliche Anerkennung:
- Pflegefachfrau/Pflegefachmann
- Krankenpflege
- Kinderkrankenpflege
- Altenpflege
- Heilerziehungspflege
- Entbindungspflege
Den angebotenen staatlich anerkannten Weiterbildungen liegt jeweils eine Verordnung des Landes Baden-Württemberg zugrunde.
Ihre Weiterbildungsstätte muss vom Regierungspräsidium anerkannt sein. Nur dann dürfen Sie die Weiterbildung nach der jeweiligen Weiterbildungsverordnung
durchführen,
Prüfungen abhalten und
Zeugnisse ausstellen.
Die zuständige Stelle überprüft Ihre Einrichtung regelmäßig.
Ablauf
Reichen Sie Ihren Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen ein. Die zuständige Stelle prüft, ob die Voraussetzungen für die staatliche Anerkennung vorliegen. Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie im Falle der Anerkennungsfähigkeit einen Bescheid und damit die staatliche Anerkennung. Liegen die Anerkennungsvoraussetzungen nicht vor, erhalten Sie einen ablehnenden Bescheid.
Fristen
keine
Kosten
für die Bearbeitung des Antrags und den abschließenden Bescheid: EUR 200,00 bis 300,00
Hinweis: Die zuständige Stelle muss die Anerkennungsvoraussetzungen wegen der unterschiedlichen Weiterbildungsinhalte für jede Weiterbildung gesondert prüfen. Daher fallen die Kosten für jedes Weiterbildungsgebiet separat an.
Rechtsgrundlage
§ 25 Ermächtigung zur Regelung der Weiterbildung für Pflegeberufe
§ 26 Staatliche Anerkennung von Weiterbildungsstätten
Voraussetzungen
Sie müssen über genügend fachlich qualifizierte Leitungs- und Lehrkräfte verfügen.
Ihre Räume müssen groß genug sein.
Ihre Räume müssen mit den entsprechenden Lehr- und Lernmitteln ausgestattet sein.
Um berufspraktische Weiterbildungsanteile sicherzustellen, müssen Sie folgendes nachweisen:
die Kooperation
mit einem geeigneten Krankenhaus,
einem ambulanten Pflegedienst oder
einer Einrichtung der Alten- oder Behindertenhilfe und
die Qualifikation der Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter vor Ort
Sie müssen die Bestimmungen der jeweiligen Weiterbildungsverordnung beachten.
Zuständigkeit
das Regierungspräsidium, in dessen örtlichen Zuständigkeitsbereich Sie Ihre Weiterbildungseinrichtung betreiben möchten
Erforderliche Unterlagen
Berufsurkunden und Weiterbildungszeugnisse der Leitungs- und Lehrkräfte in Kopie
Informationen über die Räumlichkeiten, in denen Sie die Weiterbildungsstätte einrichten möchten (z.B. Mietvertrag oder andere Planungsunterlagen)
Kooperationsverträge mit Einrichtungen, in denen die praktischen Weiterbildungsanteile stattfinden
Informationen über
Lehr- und Stundenpläne
fachliche Zuordnung der Dozentinnen, Dozenten, Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter vor Ort
Art und Durchführung der erforderlichen Leistungsnachweise
Form der Kommunikation mit den Praxisanleiterinnen und Praxisanleitern vor Ort
Hinweis: Sie wollen mehrere Weiterbildungen nach den Weiterbildungsverordnungen des Landes anbieten? Dann müssen Sie die Unterlagen für jede Weiterbildung getrennt vorlegen.