Verfahren von A bis Z
Beratung landwirtschaftlicher Unternehmen anmelden
Das Land fördert im Rahmen des MEPL III die Beratung landwirtschaftlicher Unternehmen.
Als Beratungsorganisation müssen Sie die von Ihnen abgeschlossenen Beratungsverträge anmelden.
Das ist notwendig, damit das Land die erforderlichen Finanzmittel einplanen kann.
Ablauf
Melden Sie die Beratung online an. Eine besondere Nachricht von der zuständigen Stelle erhalten Sie danach nicht.
Nach der Beratung beantragen Sie ebenfalls online die Förderung.
Fristen
Frühestens: nach Abschluss des Beratungsvertrages
Spätestens: am 5. Kalendertag nach dem Quartal, in dem der Beratungsvertrag geschlossen wurde
Beispiel: Vertragsschluss am 22. März; Anmeldung spätestens am 5. April
Rechtsgrundlage
Voraussetzungen
Sie haben einen gültigen Rahmenvertrag mit dem MLR.
Zuständigkeit
Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz
Erforderliche Unterlagen
Beratungsverträge (im PDF-Format)
Sie müssen mindestens folgende Angaben enthalten:
Name, Anschrift und Unternehmensnummer des landwirtschaftlichen Unternehmens
Name des Beratungsmoduls und
Name und Unternehmensnummer der Beratungsorganisation