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Lebenslagen von A bis Z

Schulen und Kindertageseinrichtungen

Falls Sie mit Ihren Kindern umziehen, sollten Sie daran denken, die Kinder von der Schule beziehungsweise Kindertageseinrichtung abzumelden und an der neuen Schule bzw. Kindertageseinrichtung anzumelden, wenn durch den Umzug ein Wechsel dieser Einrichtungen notwendig wird.

Kinderbetreuung

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Kultusministerium hat ihn am 04.10.2023 freigegeben.

Zugehörige Dienstleistungen

Politik & Verwaltung

Um Ihnen Wege zu ersparen, arbeiten wir ständig am Ausbau unseres Bürgerservice. Sie finden deshalb eine großen Umfang von Informationen und Formulare zu unterschiedlichen Anliegen auf unserer Homepage. Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch gerne im Rathaus persönlich zur Verfügung.

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