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Lebenslagen von A bis Z

Adoption

Wenn Sie ein Kind adoptieren möchten oder zur Adoption freigeben wollen, sollten Sie sich bei einer Adoptionsvermittlungsstelle beraten lassen. Das kann beispielsweise bei Ihrem örtlich zuständigen Jugendamt sein. Grundlegende Informationen zum Thema finden Sie auf den folgenden Seiten.

Ziel aller Adoptionsvermittlungen ist es, geeignete Eltern für das Kind zu finden. Das Wohl des Kindes steht immer im Vordergrund.

Broschüre des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend "Ein Kind adoptieren

Rechtsgrundlage

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB):

  • § 1741 Zulässigkeit der Annahme

  • § 1754 Wirkung der Annahme BGB: Namensführung

  • § 1755 Erlöschen von Verwandtschaftsverhältnissen

  • § 1756 Bestehenbleiben von verwandtschaftsverhältnissen

Gesetz über die Annahme als Kind und zur Änderung anderer Vorschriften (Adoptionsgesetz):

  • § 1 Grundsätze der Adoption

  • § 2 Annahme als Kind

  • § 3 Zustimmung zur Adoption

  • § 4 Antrag auf Annahme als Kind

Freigabevermerk

06.11.2025 Sozialministerium Baden-Württemberg

Weitere Informationen zum Thema Adoption

Zugehörige Dienstleistungen

Politik & Verwaltung

Um Ihnen Wege zu ersparen, arbeiten wir ständig am Ausbau unseres Bürgerservice. Sie finden deshalb eine großen Umfang von Informationen und Formulare zu unterschiedlichen Anliegen auf unserer Homepage. Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch gerne im Rathaus persönlich zur Verfügung.

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