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Lebenslagen von A bis Z

Vertretung und Haftung der Eltern

Solange Kinder und Jugendliche ihre Rechte und Pflichten nicht allein wahrnehmen können, sind die Eltern ihre gesetzlichen Vertreter. Bei Vertragsabschlüssen von Kindern handeln daher die Eltern als Vertreter für ihre Kinder.

Eltern können im Falle eines durch ihre Kinder verursachten Schadens zur Rechenschaft gezogen werden und müssen unter Umständen Schadenersatz leisten. Dabei haften die Eltern dafür, dass sie ihre eigene Aufsichtspflicht über ihre Kinder verletzt haben.

Ausnahme: Wenn Eltern ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt haben oder der Schaden auch bei angemessener Aufsicht entstanden wäre, muss kein Schadenersatz geleistet werden.

Übergeordnete Lebenslagen

Politik & Verwaltung

Um Ihnen Wege zu ersparen, arbeiten wir ständig am Ausbau unseres Bürgerservice. Sie finden deshalb eine großen Umfang von Informationen und Formulare zu unterschiedlichen Anliegen auf unserer Homepage. Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch gerne im Rathaus persönlich zur Verfügung.

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