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Lebenslagen von A bis Z

Corona-Virus - Passierscheine

Grenzüberschreitendes Reisen aus berufsbedingten Gründen oder zur Ausübung einer Berufstätigkeit zur Durchführung von Vertragsleistungen bleibt unabhängig von der Staatsangehörigkeit zulässig.

Seit dem 18. März 2020 gibt es eine bundesweit einheitliche Grenzübertrittsbescheinigung. 

Innerdeutsch gibt es keine Passierscheine, da es keine allgemeine Ausgangssperre gibt.

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Politik & Verwaltung

Um Ihnen Wege zu ersparen, arbeiten wir ständig am Ausbau unseres Bürgerservice. Sie finden deshalb eine großen Umfang von Informationen und Formulare zu unterschiedlichen Anliegen auf unserer Homepage. Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch gerne im Rathaus persönlich zur Verfügung.

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