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Was wird gewählt

Bei der Bundestagswahl werden die Abgeordneten des Deutschen Bundestages gewählt. Die reguläre Wahlperiode beträgt vier Jahre. Wenn der Bundespräsident oder die Bundespräsidentin den Bundestag auflöst, finden - wie im Fall der Bundestagswahl vom 18. September 2005 - vorgezogene Wahlen statt.

Vorzeitige Neuwahlen finden statt, wenn der Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin einen Vertrauensantrag an die Mitglieder des Bundestages stellt. Wird dem Vertrauensantrag nicht mehrheitlich zugestimmt, kann der Bundespräsident oder die Bundespräsidentin auf Vorschlag des Bundeskanzlers oder der Bundeskanzlerin den Bundestag auflösen.

Am 24. September 2017 wurden 709 Abgeordnete gewählt. Informationen zum Thema "Abgeordnete" und über die Sitzverteilung im 19. Deutschen Bundestag finden Sie auf den Seiten des Bundestages.

Hinweis: Der Bundestag hat seinen Sitz in Berlin. Er tagt im Reichstagsgebäude.

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