Lebenslagen von A bis Z
Steuerliche Aspekte
Als Gewerbetreibender müssen Sie Steuern zahlen. Beispielsweise können für Sie in Betracht kommen:
Einkommensteuer
Gewerbesteuer
Umsatzsteuer
Lohnsteuer für beschäftigte Arbeitnehmer
Welche Steuern Sie abführen müssen, bestimmt das Finanzamt am Ort Ihrer Betriebsstätte aufgrund der von Ihnen angegebenen Daten. Es entscheidet auch, ob und in welcher Höhe Sie Vorauszahlungen leisten müssen.
Hinweis: Die Abgrenzung zwischen Einkünften aus dem Gewerbebetrieb und Einkünften aus selbständiger Tätigkeit ist oft schwierig. Eine genaue Zuordnung ist oft nur im Einzelfall unter genauer Betrachtung der jeweiligen beruflichen Bildung und Tätigkeitsfelder möglich. Wichtige Abgrenzungskriterien finden Sie unter dem Kapitel „Steuerliche Aspekte für Freiberufler“.
Ausführliche Informationen zu
Steuerarten,
Gewinnermittlung und
der Pflicht, Bücher zu führen
bietet Ihnen das Kapitel "Steuerliche Aspekte" der Lebenslage "Unternehmen gründen".