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Lebenslagen von A bis Z

Unfallversicherung

Alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sind kraft Gesetzes unfallversichert - unabhängig von der Höhe des Arbeitsentgelts. Die Unfallversicherung mindert die finanziellen Folgen von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten und bietet sowohl Leistungen zur Prävention (Verhütung von Unfällen) als auch zur Heilbehandlung, zur Teilhabe am Arbeitsleben, Verletztengeld und Rente.

Sie sind grundsätzlich während der Arbeit und auf dem unmittelbaren Weg von und zur Arbeit versichert. Die Beiträge zur Unfallversicherung zahlt allein der Arbeitgeber.

Übergeordnete Lebenslagen

Politik & Verwaltung

Um Ihnen Wege zu ersparen, arbeiten wir ständig am Ausbau unseres Bürgerservice. Sie finden deshalb eine großen Umfang von Informationen und Formulare zu unterschiedlichen Anliegen auf unserer Homepage. Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch gerne im Rathaus persönlich zur Verfügung.

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